Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Im Jahr 1892 wurde Eugen Huber vom Bundesrat damit beauftragt, einen Vorentwurf für das Schweizer Zivilgesetzbuch zu entwerfen. Huber schloss 1904 mit dem definitiven Entwurf zum ZGB seine Arbeit ab. Die parlamentarischen Beratungen dauerten von 1905 bis zur (einstimmigen) Schlussabstimmung vom 10. Dezember 1907. Am 1. Januar 1912 trat das Zivilgesetzbuch in Kraft. Mit dem heutigen Tag jährt sich also die Schlussabstimmung zum 100sten Mal. www.eugenhuber.ch dokumentiert die Entstehung des ZGB. Im Verlaufe der nächsten Jahre sollen von den ersten Entwürfen bis zu den Beratungsprotokollen sämtliche Materialien online veröffentlicht und damit namentlich der Wissenschaft, aber auch einem breiteren Publikum leichter zugänglich gemacht werden. In einem ersten Schritt wurden die Botschaft des Bundesrates und die ersten beiden Auflagen der Erläuterungen publiziert. www.eugenhuber.ch ist ein gemeinsames Projekt des Instituts für Rechtsgeschichte an der Universität Bern und der Weblaw AG.

«100 Jahre ZGB» – so lautet auch der Titel des Beitrags von Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid. Er widmet sich der Idee, Umsetzung und dem heutigen Status des ZGB. Sein Fazit: «ein laufend zu entwickelndes Ideal in umtoster Umwelt».

In der Schweizer Praxis stossen arbeitsrechtliche Streitigkeiten, bei denen Diplomaten involviert sind, häufig auf diverse Probleme. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Anwendbarkeit von Übereinkommen und Gesetzen sowie um die Durchsetzbarkeit allfälliger Urteile. RA Philippe Ehrenström befasst sich mit dem Thema und analysiert die Grundlagen.

Am 13. Dezember 2007 wollen die EU-Mitgliedstaaten den Reformvertrag von Lissabon unterzeichnen. Jan Scheffler untersucht, inwieweit die vorgesehenen Änderungen in Bezug auf die EU-Aussenbeziehungen dazu geeignet sind, dass die EU auf internationaler Ebene in Zukunft mit einer geeinten Stimme sprechen kann.

Die Grosse Kammer des EGMR hat heute via Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie den Entscheid seiner vierten Kammer im Fall Stoll v. Jagmetti korrigiert. Die Schweiz habe mit der Verurteilung des Journalisten Martin Stoll im Fall Jagmetti das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi