Liebe Leserinnen und Leser
Am 1. Januar 2008 ist die revidierte (Bundes-)Datenschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Die Ziele der Revision waren u.a. die Datenverarbeitung transparenter zu machen, sensible Daten stärker zu schützen, akkreditierte Zertifizierungsstellen sowie die grenzüberschreitende Datenübermittlung flexibler zu gestalten. RA Dr. iur. Amédéo Wermelinger und Daniel Schweri analysieren und kommentieren die Revision.
RA Francesco Naef widmet sich der Frage, wie effektiv die Schweizerische Zivilprozessordnung ist und was verbessert werden könnte. Er macht dabei konkrete Vorschläge, u.a. zur Konzentration der Beweisführung, den Kosten sowie der Begründung und dem Vollzug des Urteils.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob Online-Durchsuchungen von PC’s erlaubt sein sollen. Konkret standen einzelne Normen des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen zur Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hat die Normen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt, grundsätzlich hält es aber Online-Durchsuchungen unter klar definierten Bedingungen für zulässig. Prof. Dr. iur. Thomas Hoeren fasst das Urteil zusammen.
Das Einbürgerungsrecht und dessen Behandlung durch das Bundesgericht ist zweifellos politisch umstritten. Alexander Schaer gibt eine Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht im Jahr 2007.
RA Gian Sandro Genna bespricht das Buch «Eheschutz – Ein Handbuch für die Praxis» von Dr. iur. Jann Six. Das Buch erscheint diese Woche in Editions Weblaw.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi