Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Das schweizerische Bankgeheimnis steht unter internationalem Dauerbeschuss. Da stellt sich die Frage, ob die sehr oder weniger deutliche Kritik von verschiedenster Seite tatsächlich jeglicher Grundlage entbehrt, wie dies hierzulande nicht genug oft wiederholt werden kann, oder ob der «Mythos schweizerisches Bankgeheimnis» nicht doch Anlass zu berechtigter Kritik bietet. Prof. Dr. iur. Peter V. Kunz gibt einen Überblick über den Ursprung und die materiellen Grundlagen des Bank(kunden)geheimnisses und vermutet, dass ausländische Drohungen «mit der Peitsche» nicht viel bewirken dürften.
Nach 45 Jahren Vorarbeit ist das neue Erwachsenenschutzrecht innerhalb von nur zwei Jahren durch National- und Ständerat nahezu unverändert und ohne grosse Diskussion durchgeschleust worden. Obwohl bis zur Inkraftsetzung noch mindestens drei weitere Jahre vergehen werden, gewährt Prof. Dr. iur. Philippe Meier bereits heute einen umfassenden Einblick in die Grundsätze der Revision. Dabei geht er insbesondere auf die neu hinzugekommenen Massnahmen ein, deren Ziel es ist, dem Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen bestmöglich gerecht werden.
Zur umstrittenen Frage, ob Leistungen der Komplementärmedizin wieder in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden sollen, wird sich das schweizerische Stimmvolk voraussichtlich im kommenden Jahr äussern können. Zur Frage, welche Voraussetzungen für den Zugang zu bezahlbarer und wirksamer traditioneller Medizin gegeben sein müssen, wurde unlängst ein interdisziplinäres Seminar durchgeführt. Caroline Brugger Schmidt bespricht den im Verlag Editions Weblaw erschienen Tagungsband, dessen Beiträge den Bogen vom Immaterialgüterrecht über technische Handelshemmnisse und Marktzulassungsschranken bis hin zu Berufsausübungsfragen spannen.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünschen
 

 
          
Daniel Hürlimann   Nils Güggi