Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Der Menschenrechtsschutz bei der Umsetzung von UN-Sanktionen wird in der Schweiz und in der EU unterschiedlich gehandhabt. Während der Europäische Gerichtshof UN-Resolutionen einem umfassenden Menschenrechtsschutz unterzieht, um die Autonomie der EU-Rechtsordnung hervorzuheben, prüft das Bundesgericht am Massstab des ius cogens, um den Zielkonflikt zwischen internationaler Friedenssicherung und Menschenrechtsschutz aufzulösen. Thomas Hieber stellt die beiden Methoden einander gegenüber und geht ihren Auswirkungen auf die europäische Grundrechtsarchitektur im Zusammenspiel mit dem EGMR nach.
 
Das Behandlungsverhältnis zwischen Patient und Arzt kann sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Recht beruhen. Kommt der Patient durch ärztliches Fehlverhalten zu Schaden, ist daher zu klären, welche Haftungsgrundlagen zur Anwendung gelangen. Katia Cicoria vergleicht die Beweislastverteilung und Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess in beiden Haftungssystemen und untersucht, ob und in welchem Ausmass Beweiserleichterungen zu gewähren sind.
 
Zahlreiche Schadenfälle fallen sowohl unter das Haftpflicht- wie das Sozialversicherungsrecht. Dabei handelt es sich um zwei Rechtsgebiete, die sich in vielem unterscheiden. Dr. Hans Jakob Mosimann behandelt die entscheidenden Unterschiede und die Schnittstellen zwischen den beiden Gebieten in der Annahme, dass eine gewisse Nützlichkeit des Sozialversicherungsrechts für den Haftpflichtprozess besteht.
 
Der Kanton Genf darf im Ausland wohnhafte Grenzgänger nicht mehr diskriminieren, indem er ihnen Steuerabzüge verweigert, die den übrigen Steuerzahlern gewährt werden. RA Dr. Adriano Marantelli, LL.M., analysiert den diesbezüglichen Entscheid des Bundesgerichts zur Quellenbesteuerung und hält weit reichende Auswirkungen auf das Quellensteuerverfahren in der Schweiz für möglich.
 
Joëlle Vuille und Prof. Dr. André Kuhn präsentieren das Ergebnis ihrer rechtlichen Studie zur Ausübung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Schweizer Strafanstalten. Sie kommen zum Schluss, dass die Heterogenität der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen normative Systeme fördert mit dem Potenzial, religiöse Minderheiten mehr oder weniger zu diskriminieren.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter 

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