Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Darf die Polizei den Namen und die Adresse eines Opfers einer Straftat ohne dessen Einwilligung an eine Beratungsstelle weitergeben? Obwohl mit pro-aktiver Opferberatung im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht wurden, würde eine generelle Weitergabe der Daten – ohne Einwilligung des Opfers – dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht verletzen. Dr. Marianne Schwander und Daniel Kettiger stellen die Entstehungsgeschichte und den Regelungsgehalt der einschlägigen Art. 305 Abs. 3 StPO und Art. 8 Abs. 2 OHG dar. Sie plädieren für eine unmissverständliche Neuregelung bzw. Anpassung der Normen.
 
Anfang Mai 2011 wurde die sog. Feasibility Study veröffentlicht. Diese wurde von der EU-Kommission bei einer Expertengruppe zum europäischen Vertragsrecht in Auftrag gegeben. Das Ziel ist es, die wichtigsten grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Unternehmern untereinander und mit Verbrauchern zu regeln, d.h. ein «europäisches Kaufvertragsrecht» zu schaffen. Dr. Natascha Stanke führt in den Themenbereich ein und fasst die Studieninhalte zusammen.
 
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts, aber auch kantonaler Gerichte, im Bereich der somatoformen Schmerzstörungen bleibt umstritten (vgl. Thomas Gächter / Dania Tremp, Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt?, in: Jusletter 16. Mai 2011, Jörg Jeger, Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz, in: Jusletter 16. Mai 2011). Dr. med. Renato Marelli nimmt aus Sicht der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie Stellung.
 
An dieser Stelle möchten wir auf die neue Online-Zeitschrift von Editions Weblaw – Monatsübersicht im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (ISSN 1663-9995) – aufmerksam machen. Die Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten diese jeweils am 3. Kalendertag eines Monats per E-Mail mit den neuesten Kommentaren des Digitalen Rechtsprechungs-Kommentars.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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