Liebe Leserinnen und Leser
Am 28. März 2013 hat das Bundesgericht die Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks (KKW) Mühleberg in seiner öffentlichen Beratung aufgehoben. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Da der Entscheid in den Medien in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht stark diskutiert wurde, jedoch juristische Fragen zur künftigen Nutzung weitgehend ausser Acht blieben, umschreibt Benjamin Märkli die wesentlichen Inhalte der Beratung und bespricht deren Ergebnisse kurz.
Mit der Revision des Lugano-Übereinkommens und der Einführung der neuen ZPO wurde das Arrestrecht revidiert und der neue Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels eingeführt. Obwohl der Gesetzgeber damit auf einen bestens bekannten Rechtsbegriff abstellte, entbrannte in Lehre und Rechtsprechung eine Reihe von Kontroversen über die richtige Anwendung der neuen Bestimmung (vgl. Georg Naegeli/Dario Marzorati, Der definitive Rechtsöffnungstitel als neuer Arrestgrund – ein vollstreckungsrechtlicher Zankapfel, in: Jusletter 10. September 2012). Mit Urteil vom 21. Dezember 2012 hat das Bundesgericht für Klärung über die wesentlichen Streitpunkte gesorgt. Dr. Georg Naegeli kommentiert das Urteil zustimmend.
Prof. Dr. Astrid Epiney widmet sich der geplanten Wiedereinführung des sog. «Zulassungsstopps». Hierbei geht es um eine Bedürfnisprüfung, von welcher die Eröffnung bestimmter neuer Arztpraxen abhängig gemacht wird. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament den Vorschlag einer entsprechenden Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), der Nationalrat behandelte die Vorlage bereits, hat allerdings im Verhältnis zur Vorlage des Bundesrates gewisse Modifikationen vorgeschlagen. Derzeit liegt das Geschäft beim Ständerat.
Welchen Beweiswert haben DNA-Analysen vor Gericht? Wie kann die Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der Schlussfolgerungen von Experten richtig eingeschätzt werden? Dr. Alex Biedermann, Dr. Joelle Vuille, Dr. Tacha Hicks und Dr. Franco Taroni zeigen anhand zweier Gutachten die Unterschiede auf, die sich bei der Durchführung und rechtlichen Auswertung eines Halbgeschwistertests ergeben können.
Art. 312 Abs. 2 StPO («Bei Einvernahmen, welche die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchführt, haben die Verfahrensbeteiligten die Verfahrensrechte, die ihnen bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft zukommen.») soll die Einschränkung von Parteirechten mittels Delegation der Einvernahmekompetenz an die Polizei verhindern: Eine «Ermittlung in der Untersuchung» soll nicht mehr möglich sein. Zumindest im Kanton Zürich hat sich aber die Praxis eingeschlichen, dass nicht parteiöffentliche Befragungen von Auskunftspersonen bei bereits eröffneten und delegierten Strafverfahren durchgeführt werden. Duri Bonin und Gregor Münch fragen, ob eine solche auf prozessökonomischen Überlegungen fussende Praxis zulässig ist.
Jean Perrenoud rezensiert das bereits in dritter Auflage erschienen Buch von Prof. Dr. Dominique Manaï «Droits du patient et biomédecine».
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |