Liebe Leserinnen und Leser
In grossen Haftpflichtprozessen kann die Teilklage ein Mittel sein, um ohne grosses Kostenrisiko die Prozesschancen abzuschätzen. Carla Hool geht den strittig diskutierten Fragen um die materielle Rechtskraft von Teilklagen nach, etwa ob sich diese auf den Anspruchsgrund erstreckt. Der Beitrag basiert auf der Masterarbeit der Autorin.
Vgl. Carla Hool, Die Teilklage, in: Magister, Editions Weblaw, Bern 2017.
Benjamin Brägger stellt die neusten Entwicklungen im Massnahmenrecht anhand der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichts vor. Kürzlich stellte dieses in einem Leitentscheid klar, dass der vorzeitige Massnahmenvollzug eine freiheitsentziehende strafprozessuale Zwangsmassnahme darstellt. Auch die Anrechnung von Freiheitsentzügen und die Reformatio in peius werden thematisiert.
«[E]in komplexes System von Erlaubnistatbeständen, Beschränkungen der Bearbeitungszwecke und Restriktionen [bei] der Weitergabe von Persönlichkeitsprofilen und Personendaten» – so beschreiben Stefan Rechsteiner und Thomas Steiner die seit 1. Januar 2018 geltende Rechtslage zum Datenschutz bei intelligenten Mess- und Steuersystemen im Stromversorgungsrecht. Diese beleuchten sie und widmen sich u.a. den Abgrenzungsfragen zum allgemeinen Datenschutzrecht.
Kaum ein juristischer Aufsatz, eine Klage oder ein Urteil kommt ohne die «herrschende Lehre» aus. Im Alltag von Juristinnen und Juristen ist sie ein fester Wert. Doch wie wird die «herrschende Lehre» definiert? Wie kommt die herrschende Lehre zustande und was hat sie für Auswirkungen auf den rechtswissenschaftlichen Diskurs? Renata Trajkova geht dem Monopol der herrschenden Lehre in ihrem Essay nach.
Am 17./18. Mai 2018 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern ein rechtsvergleichendes Symposium zum Erbvertrag statt mit Referentinnen und Referenten aus der Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien. Thema war u.a. die Bedeutung des Erbvertrags zur Nachlassplanung insbesondere für die Wirtschaft. Evelyn Gallmetzer liefert den Tagungsbeitrag dazu.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.
Anna Steger
Leiterin Jusletter