Liebe Leserinnen und Leser
Haben Sie bemerkt, dass die zwei jährlichen Schwerpunkt-Ausgaben von Jusletter zum Gesundheitsrecht in jeder Ausgabe nicht nur interessante und aktuelle Beiträge enthalten, sondern auch eine sorgfältige und umfassende Bibliographie zum Gesundheitsrecht, die vom Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg erarbeitet wird? Für einmal soll an erster Stelle auf diese wertvolle Übersicht verwiesen werden.
Kerstin Noëlle Vokinger und Urs Jakob Mühlematter haben, mit relativ einfachen Mitteln, Erstaunliches geschafft: Sie sind in der Lage, die weitgehend anonymisierten Bundesgerichtsentscheide zu Preisfestsetzungen auf der Spezialitätenliste zu re-identifizieren, wozu sie in ihrem Beitrag «Re-Identifikation von Gerichtsurteilen durch ‹Linkage› von Daten(banken)» einige Grundsatzfragen aufwerfen. Die Tagesschau von SRF berichtete in ihrer Sendung vom 1. September 2019 über die Studie der Autoren.
Kaspar Gerber widmet sich in seinem Beitrag zur krankenversicherungsrechtlichen Behandlung von «Kiefergelenkbeschwerden» auf den ersten Blick einem Spezialproblem, zeigt an diesem Beispiel aber auf, auf welche Richtlinien und Massstäbe bei der Klärung von Entschädigungsfragen sinnvollerweise abgestellt werden sollte.
Gleich zwei Beiträge nehmen Fragen zum revidierten GUMG auf. Fabian Teichmann und Madeleine Camprubi beschäftigen sich mit dem «Schutz urteilsunfähiger Personen bei Gentests, unter besonderer Berücksichtigung der Strafbestimmungen nach nGUMG». Martin Zieger legt dagegen den Schwerpunkt auf die «Abstammungsuntersuchungen nach dem revidierten GUMG», was weit über das Gesundheitsrecht hinaus von Interesse ist.
Immer wieder kommt es vor, dass Patientinnen und Patienten gewisse Daten zu ihrer Person löschen lassen wollen. Dieser Wunsch kollidiert im medizinischen Bereich mit verschiedenen Rechtspflichten, welche die Leistungserbringer zur dauerhaften Dokumentation zwingen. Christian Peter erläutert in seinem Beitrag zum «Begehren um Löschung von Patientendaten» dieses Spannungsverhältnis.
Schliesslich nimmt Selina Ragaz das im In- und Ausland kontrovers diskutierte Thema der aktiven Sterbehilfe auf und legt in ihrem Beitrag «Die direkte aktive Sterbehilfe in der Schweiz» den Stand der schweizerischen Diskussion zum Thema dar.
Auch im Namen des Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg und meiner Kollegen und Redaktionsmitglieder wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Prof. Dr. Thomas Gächter
Universität Zürich
Redaktor Jusletter