Die Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes
eine Replik
Der Rechtsdienst der Bundeskanzlei nimmt Stellung zu einigen kritischen Bemerkungen, die Hans Georg Nussbaum im Werkstattbericht "Titel, Ingress, Artikel und Anhang: Die neuen Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes" (LeGes 2001/1) gemacht hat.