Zur Mehrsprachigkeit der schweizerischen Gesetzgebung im Allgemeinen
Die Tatsache, dass im schweizerischen Recht die deutsche, französische und italienische Fassung gleichermassen verbindlich sind, stellt nicht nur an die Gesetzgebung, sondern auch an die Auslegung hohe Ansprüche – aber sie schafft gleichzeitig mehr Klarheit.