Immer nur "nur"?
Stellungnahmen zum Beitrag von Max Baumann «Nur “nur“ — über abschliessende und nicht abschliessende Aufzählungen im Gesetz und in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung» (LeGes 2001/2, 5.85 — 96).
Die Hinzufügung des Wörtchens „nur“ vor Aufzählungen behebt wohl nicht die von Max Baumann zusammengestellten Auslegungsprobleme. Im Gegenteil, eine pauschale Verwendung von „nur“ in solchen Fällen dürfte oft mehr verwirren als Klarheit stiften.