Die Berichtigung von Rechtserlassen in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts
Mit dem neuen Parlamentsgesetz (ParlG) wurde auch die Regelung über die nachträgliche Behebung von Redaktionsversehen in Erlassen der Bundesversammlung revidiert. Ebenfalls ist für Erlasse der Verordnungsstufe mit dem neuen Publikationsgesetz eine Revision des Berichtigungsverfahrens vorgesehen. Je nach Art des Redaktionsfehlers wird eine unterschiedliche Methode zu dessen Berichtigung angewendet. Welche Kriterien von Fehlern werden unterschieden und wie sieht die neue Berichtigungspraxis der Bundeskanzlei aus?