Die gelenkte Selbstregulierung im Bereich der Geldwäscherei
Das System der Selbstregulierung ist in der Schweiz seit langem bekannt: So besteht für den Bankenbereich eine Selbstregulierungsorganisation (die Schweizerische Bankiervereinigung), die bereits im Jahr 1977 mit interessierten Banken auf privatrechtlichem Weg eine Sorgfaltspflichtvereinbarung zur Wahrung des Ansehens des schweizerischen Bankengewerbes im In- und Ausland und zur Bekämpfung der Geldwäscherei abgeschlossen hat. Das System hat im Bankenbereich gut funktioniert und diente verschiedentlich auch für andere Erlasse als Vorbild. So ist es denn nicht weiter erstaunlich, dass in der Vernehmlassung zum Geldwäschereigesetz die Beaufsichtigung über Selbstregulierungsorganisationen auch für den Nichtbankensektor vorgeschlagen wurde. Das geltende GwG ist geprägt vom Gedanken der Selbstregulierung.