Zugänglichkeit der Verwaltungsverordnungen (Weisungen) des Bundes
Verwaltungsverordnungen des Bundes werden weder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch – in der Regel – im Bundesblatt publiziert. Im vorliegenden Beitrag werden nach einer Einleitung und einer Definition der Verwaltungsverordnung im ersten Hauptteil (Ziff. 3) zunächst die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung der
Verwaltungsverordnungen sowie die heutige Praxis des Bundesrates und der Bundesverwaltung erörtert. Im zweiten Hauptteil (Ziff. 4) wird der Zugang zu den Verwaltungsverordnungen nach dem Öffentlichkeitsgesetz untersucht und die Praxis dargestellt. In den Schlussfolgerungen (Ziff. 5) wird mit Blick auf eine laufende Revision des Publikationsgesetzes die Möglichkeit erwogen, Verwaltungsverordnungen des Bundes an zentraler Stelle zu veröffentlichen.
Verwaltungsverordnungen sowie die heutige Praxis des Bundesrates und der Bundesverwaltung erörtert. Im zweiten Hauptteil (Ziff. 4) wird der Zugang zu den Verwaltungsverordnungen nach dem Öffentlichkeitsgesetz untersucht und die Praxis dargestellt. In den Schlussfolgerungen (Ziff. 5) wird mit Blick auf eine laufende Revision des Publikationsgesetzes die Möglichkeit erwogen, Verwaltungsverordnungen des Bundes an zentraler Stelle zu veröffentlichen.