Selbstregulierung für Lobbyingtätigkeiten
Der Einbezug interessierter Kreise bei der Vorbereitung staatlicher Vorhaben hat in der Schweiz Tradition. Mehrere Bestimmungen auf Bundesebene gewährleisten diesen Einbezug und schaffen grundsätzlich Transparenz. Nicht durchwegs transparent ist indessen die Einflussnahme von Lobbyisten auf Gesetzesvorhaben. Auf Bundesebene bestehen keine hinreichenden Grundlagen zum Erlass einer Regulierung der Lobbyingtätigkeiten.
Es stellt sich daher die Frage, ob nicht auf dem Weg einer Selbstregulierung eine Lösung des Problems gefunden werden könnte. Der Beitrag zeigt auf, welche inhaltlichen Anforderungen eine solche Selbstregulierung zu erfüllen hätte.
Es stellt sich daher die Frage, ob nicht auf dem Weg einer Selbstregulierung eine Lösung des Problems gefunden werden könnte. Der Beitrag zeigt auf, welche inhaltlichen Anforderungen eine solche Selbstregulierung zu erfüllen hätte.