Intertemporales Recht aus dem Blickwinkel der Rechtsetzungslehre und des Verwaltungsrechts
13. Tagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich
Ging es beim letztjährigen Anlass in einem eingängigen Beispiel noch um den Sinkflug eines Hängegleiters, der nicht über eine entsprechende Bewilligung verfügte, so ging es diesmal gar um den Sinkflug der Rechtsetzung ganz allgemein. Und das am Beispiel des intertemporalen Rechts. Doch der Reihe nach. Bei der mit «Intertemporales Recht aus dem Blickwinkel der Rechtsetzungslehre und des Verwaltungsrechts» betitelten 2013er-Ausgabe der Rechtsetzungstagung in Zürich waren das die Fragen: echte oder unechte Rückwirkung? positive oder negative Vorwirkung?1 Das Thema mag einen etwas kleineren Personenkreis angesprochen haben, jedenfalls wirkte die Teilnehmerzahl überschaubarer als das Jahr zuvor. Das hatte immerhin den Nebeneffekt, dass die Tagung im Gebäude des Medizinhistorischen Seminars durchgeführt werden konnte. In den Pausen bot sich so die Gelegenheit, einen Blick in das aus den Medien bekannt gewordene Museum zu werfen.2 Einer der Schwerpunkte des Museums, die Geschichte der Infektionskrankheiten wie Pest, Lepra, Syphilis, Pocken, Tuberkulose, Kinderlähmung und Aids, war kurz vor der Referendumsabstimmung zum revidierten Epidemiengesetz am 22. September 2013 durchaus auch für Juristinnen und Juristen relevant.