Die Rolle des Bundesgerichts im Gesetzgebungsprozess
Dem Bundesgericht kommt im Gesetzgebungsprozess keine besondere Rolle zu. Im Vernehmlassungsverfahren wird es – wenn überhaupt – wie irgendein Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst und behandelt. Wenn sich das Bundesgericht vernehmen lässt, übt es mit Rücksicht auf die Gewaltenteilung Zurückhaltung und enthält sich rechtspolitischer Wertungen. Bei der Vorbereitung der Vorlagen ist das Bundesgericht gut eingebunden, soweit es um justizspezifische Gesichtspunkte geht und die Vorbereitung in den Händen der Bundesverwaltung liegt. Im parlamentarischen Verfahren ist das Bundesgericht dagegen nur ungenügend präsent. De lege ferenda sollte es bei der Beratung justizspezifischer Gesichtspunkte in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen ständig anwesend sein.