Eventualantrag und Volksvorschlag im Kanton Bern
Der Kanton Bern kennt seit 1995 den Eventualantrag und den Volksvorschlag. Diese Volksrechte ermöglichen den Stimmberechtigten eine differenzierte Stellungnahme. Während der Eventualantrag eine vom Parlament verabschiedete Variante zu einer auch von ihm verabschiedeten Vorlage darstellt, entspricht der Volksvorschlag
einer von Stimmberechtigten vorgeschlagenen Variante. Zwar fällt die Bilanz zu den beiden Volksrechten durchzogen aus. Gleichwohl werden sie wegen der Möglichkeit zur differenzierten Meinungsäusserung auch geschätzt. Eine Abkehr von diesen Volksrechten scheint in nächster Zeit kein Thema zu sein.
einer von Stimmberechtigten vorgeschlagenen Variante. Zwar fällt die Bilanz zu den beiden Volksrechten durchzogen aus. Gleichwohl werden sie wegen der Möglichkeit zur differenzierten Meinungsäusserung auch geschätzt. Eine Abkehr von diesen Volksrechten scheint in nächster Zeit kein Thema zu sein.