Ralf Margreiter
Das hohe Ross des Bundesrates?
Amtliche Erläuterungen sind als politische Texte auf Persuasion ausgerichtet. Ihr Ziel ist die Schaffung von Zustimmungsbereitschaft. Dieses verfolgen sie u. a. mit sprachlichen Strategien auf lexikalischer und auf Beziehungsebene.
weiter lesen
-
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Alexandre Flückiger
Im liberalen Staat ist das Gesetz das mit Abstand wichtigste Instrument, das Verhalten der Rechtsunterworfenen zu steuern. Aber auch der klassische Staat kennt Regeln der Selbstbeschränkung: Er legiferiert nur, wenn die Rechtssätze Wirkung entfalten können, wenn ihre Anordnung verhältnismässig ist und wenn überhaupt Handlungsbedarf besteht. Gerade das letzte Kriterium verlangt vom Staat grösstmögliche Selbstbeschränkung und zwingt ihn, auch andere Steuerungsmittel als das Gesetz zu prüfen: Anreizsysteme, lnformationskampagnen, Empfehlungen, Mustererlasse, Ausbildungsangebote, exemplarisches Verhalten (z.B. Vergabe von Aufträgen an umweltbewusste oder sozial vorbildliche Firmen) sind solche Möglichkeiten. Daneben lässt sich ein erwünschtes Verhalten auch durch partnerschaftlichen Vereinbarungen mit Berufsverbänden, Dachorganisationen und anderen in bestimmten Bereich massgebenden Vereinigungen erzielen: Gentlements-Agreements, Standesregeln oder Grundsatzdokumente (Leitbild, Charta, Selbstverständnis). Schliesslich kann auch mit konkreten Eingriffen statt mit Verboten operiert werden: Bauliche Massnahmen beruhigen den Verkehr oft weit effizienter als signalisierte Geschwindigkeitsbeschränkungen. Neben die formelle Gesetzgebungslehre, bei der die redaktionelle Bearbeitung eines Normtextes im Zentrum steht, soll eine inhaltsorientierte Gesetzgebungslehre treten: Sie entwickelt systematische Kriterien zur Wahl des geeigneten staatlichen Handlungsinstruments und entwickelt neue gesetzgeberische Formen wie den Erlass auf Probe, das Rahmengesetz, die Erarbeitung von Gesamtkonzeptionen und verfeinert insbesondere die prospektive Gesetzesevaluation. Dem Gesetz hat das letzte Stündchen noch nicht geschlagen; es hat dort seinen Platz, wo es unbedingt nötig ist. Aber es ist nicht in jedem Fall ein Gesetz nötig.
weiter lesen
-
Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Hans-Georg Nussbaum
Die neuen Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes
Nach 25 Jahren erhält der Bund neue gesetzestechnische Richtlinien. Bundeskanzlei und Bundesamt für Justiz leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der formalen Einheitlichkeit unserer Erlasse.
weiter lesen
-
Beitragsarten: Werkstattberichte
Hans Bickel
Ein Wörterbuch zu den Besonderheiten des Deutschen in der BRD, Österreich und der Schweiz
Die Auffassung, dass in den deutschsprachigen Ländern eine einheitliche, am deutschen Deutsch orientierte Standardsprache gelte, ist auch heute noch weit verbreitet. Ein neuartiges Wörterbuch soll zeigen, dass es innerhalb des Deutschen mehrere nationale Standardvarietäten gibt.
weiter lesen
-
Beitragsarten: Werkstattberichte
Urs Albrecht
Ein Buchstabe will hoch hinaus, und mit ihm auch die Politik. Das Ringen um eine sprechende Bezeichnung für das Projekt «E-Government und E-Voting» ist ein anschauliches Beispiel für das Ringen der Politik um Akzeptanz. Ein legitimes Anliegen — vorausgesetzt, Wort und Inhalt stimmen überein.
weiter lesen