Jean-Claude Gémar
Traduire ou corédiger les lois?
In einem mehrsprachigen Kontext steht der Gesetzgeber vor der Aufgabe, die Gesetzestexte in mehrere Sprachen – und im Falle Kanadas sogar von einem Rechtssystem ins andere – zu übertragen. Dabei bieten sich zwei verschiedene Vorgehensweisen an: die Übersetzung und – in jüngerer Zeit – die Koredaktion. Traditionell werden in Ländern, in denen mehrere Sprachen und mehrere Rechtssysteme nebeneinander vorkommen, die Gesetzestexte übersetzt. Ob wörtlich oder sinngemäss, die Übersetzung strebt immer eine Gleichwertigkeit der Texte an. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Gleichwertigkeit sowohl in den betroffenen Sprachen als auch in den verschiedenen Rechtssystemen überhaupt erreicht werden kann. Da der juristische Inhalt die Übersetzung kompliziert, wenn nicht sogar verunmöglicht, wird seit einiger Zeit – in Kanada seit Ende der Siebzigerjahre - ein anderes Verfahren, die so genannte Koredaktion, angewendet. Die Gesetzestexte werden dabei in den verschiedenen Sprachen gleichzeitig verfasst, so dass den Eigenheiten der betroffenen Sprachen und Rechtssysteme Rechnung getragen werden kann.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Bernhard Schnyder
Die Tatsache, dass im schweizerischen Recht die deutsche, französische und italienische Fassung gleichermassen verbindlich sind, stellt nicht nur an die Gesetzgebung, sondern auch an die Auslegung hohe Ansprüche – aber sie schafft gleichzeitig mehr Klarheit.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Martin Schubarth
Aus höchstrichterlicher Perspektive ist der übereinstimmende Wortlaut der drei amtlichen Fassungen der Bundeserlasse eine Fiktion. Grössere und kleinere sprachliche Divergenzen sind unvermeidlich, da die Sprachen nicht identische Strukturen haben. Oft bereichern Unterschiede im Wortlaut die Auslegung.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Gérard Caussignac
Im Kanton Bern gibt es drei Arten der zweisprachigen Erarbeitung von Erlassen: – die traditionelle (einsprachige) Redaktion: der Erlassentwurf wird auf Deutsch erarbeitet und dann ins Französische übersetzt; – die Parallelredaktion: je ein oder zwei Redaktorinnen oder Redaktoren pro Amtssprache formulieren jede Bestimmung des Erlassentwurfs gleichzeitig in beiden Sprachen; – die zweisprachige Redaktion: die beiden Redaktorinnen oder Redaktoren teilen sich in die Erarbeitung der Erlassbestimmungen; die von der Kollegin oder vom Kollegen formulierten Bestimmungen werden in die andere Sprache übertragen. Diese Methode wurde bisher nur einmal, nämlich bei der Totalrevision der Kantonsverfassung, praktiziert. Im Vergleich zur traditionellen Methode stellen die Parallelredaktion und die zweisprachige Redaktion einen höheren Grad sprachlicher und semantischer Übereinstimmung der beiden Sprachfassungen sicher; ausserdem ermöglichen sie es der französischsprachigen Minderheit, auf das Konzipieren und Formulieren von Erlassen stärker Einfluss zu nehmen. Leider erlaubt es der Mangel an französischsprachigem Personal in der kantonalen Verwaltung nicht, dass diese beiden Methoden regelmässig angewendet werden. Der Umstand, dass der Kanton Bern seine Gesetzgebung in zwei Sprachen erlässt, stellt zwar - unabhängig von der gewählten Methode - eine zusätzliche Belastung dar, aber der Vergleich der beiden Sprachfassungen führt auch häufig zur Verbesserung der redaktionellen Qualität der Erlassentwürfe.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Denis Loertscher
Le bilinguisme de l'activité législative fribourgeoise ne satisfait pas encore au principe de l'égalité des langues prôné par la Constitution. Mais la situation est en voie d'amélioration, grâce au renforcement progressif de l'effectif des traducteurs et des traductrices et à l'adoption d'une nouvelle législation sur la publication des actes législatifs.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Walter Frizzoni
Graubünden ist der einzige Kanton der Schweiz mit drei Amtssprachen: Deutsch, Romanisch und Italienisch. Eine mehrsprachige Gesetzesredaktion findet im Rechtsetzungsverfahren jedoch bis heute nicht statt. Die Erlasstexte werden ausgehend von der definitiven deutschen Fassung ins Romanische und Italienische übersetzt. Nach der Abstimmung vom 10. Juni 2001 über die Änderung von Art. 23 GRP wird sich das nun ändern.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Jean-Pierre Zufferey
La pratique actuelle du bilinguisme dans la législation valaisanne peine à se conformer au principe de l'égalité des langues fixé dans la Constitution. Un nouveau concept de traduction devrait permettre d'améliorer sensiblement la situation.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Rolf Schweiger
Die Erlasse des Bundes werden in der Amtlichen Sammlung in den drei Amtssprachen des Bundes veröffentlicht. Dabei sind die drei Fassungen in gleicher Weise massgebend. Die Redaktionskommission der Bundesversammlung sorgt für die Gleichwertigkeit der Amtssprachen. Dies ist eine aufwändige Aufgabe, die aber gleichzeitig mehr Klarheit und Verständlichkeit schafft.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Urs Albrecht
In der Schweiz werden Gesetzesentwürfe in so genannter Corédaction gleichzeitig auf Deutsch und Französisch überarbeitet. Das Verfahren trägt nicht nur zu verständlicheren Texten, sondern auch zum Sprachfrieden bei, liesse sich aber noch effektiver gestalten.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Tito Gallas
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag beschreibt zuerst die zwei bedeutendsten Besonderheiten des EG-Rechts – seinen Multilingualismus und seinen Charakter als «diplomatisches Recht» –, sowie die Methoden zur Ausarbeitung der Gesetzestexte in ihren elf Sprachversionen. Der Beitrag versucht im Folgenden eine Bilanz der Erfahrungen mit der Gesetzesredaktion im Gemeinschaftsrecht zu ziehen, sowohl unter seinen negativen Aspekten (der Multilingualismus als Fehlerquelle), als auch unter den positiven (Akzeptanz). Schliesslich zeigt er die Perspektiven und Probleme für den Multilingualismus in einer erweiterten Union auf.
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Andreas Lötscher
Bericht von einer Tagung am Institut für deutsche Sprache in Mannheim
Was kann die Sprachwissenschaft über die grundlegenden Voraussetzungen für die Auslegung von Gesetzen, über das Sprachverhalten vor Gericht, das Verhältnis von Alltagssprache, politischer Sprache und Rechtssprache, über das Rechtsleben im mehrsprachigen Staat und schliesslich über die sprachliche Qualität und die Verständlichkeit von Gesetzen aussagen? Die Tagung zeigte, dass die Linguistik interessante Beiträge zum Verhältnis von Recht und Sprache leisten kann. Eine Schwierigkeit könnte darin liegen, dass die Sprachwissenschaft als solche für Aussenstehende eine eher schwer zugängliche Disziplin ist.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge