Hans-Georg Nussbaum
Der Bund kann Vereinbarungen mit den Kantonen nur im Rahmen paralleler Zuständigkeiten abschliessen. Im Bereich der inneren Sicherheit ist diese Kompetenz gegeben, weshalb Polizeivereinbarungen über die Erfüllung kantonaler Aufgaben zur Umsetzung von Bundesrecht durch den Bund grundsätzlich zulässig sind. Die Übertragung kantonaler Aufgaben an den Bund durch die kantonale Gesetzgebung in Form einer Berechtigung zum Handeln ist ebenfalls als zulässig anzusehen. Eigenständige kantonale Aufgaben können indessen auf keinen Fall dem Bund übertragen werden. Die Bundesbehörde muss zudem in der Lage sein, kantonale Aufgaben an die Hand zu nehmen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Gérard Wettstein
Erfolgsfaktoren und Hürden aus Sicht der Projektleitung
Welche Voraussetzungen waren nötig und welche Schwierigkeiten mussten überwunden werden, damit ein so umfangreiches und ambitiöses Projekt wie die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) zwischen Bund und Kantonen das Stadium der bundesrätlichen Botschaft erreichen konnte?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Wolfgang Portmann
Mit dem neuen Bundespersonalgesetz (BPG) wurde die Wahl auf Amtsdauer durch ein unbefristetes, kündbares Arbeitsverhältnis ersetzt. Im Unterschied zum Privatrecht wurde beim BPG der Kündigungsschutz stärker ausgebaut. Wann kommen der Artikel 14 (Nichtigkeit und Aufhebung der Kündigung) und der Artikel 19 (Frage einer Entschädigung) zum Tragen und welche Interpretationen lassen sie zu?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Martin Wicki
Seit 1996 ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft, welches das seit den 90er Jahren mit dringlichen Bundesbeschlüssen notdürftig überbrückte alte Gesetz (KUVG) ablöste. Wesentliche Prinzipien wurden beim KVG neu festgelegt. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat in einem der grössten Gesetzesevaluationsprogramm des Bundes die Wirkungen einzelner Massnahmen und das Verhalten der wichtigsten Akteure evaluiert und die Ergebnisse in einem Synthesebericht zusammen gefasst. Welche Erfahrungen wurden dabei aus Sicht der Projektleitung gemacht?
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Werner Bussmann
Am 22. – 24. Mai 2002 fand in Kiel eine Tagung zum Thema «real existierende» Gesetzesevaluation statt. Dabei wurde am Beispiel verschiedener europäischer Länder und der USA über die Möglichkeit einer Institutionalisierung der Gesetzesevaluation und deren Auswirkungen diskutiert.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Marcel Bolz
Der Regierungsrat hat neue Richtlinien der Rechtssetzung erlassen, die insbesondere methodische und konzeptionelle Aspekte der Vorbereitung und Ausarbeitung von Erlassen betonen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Jean-Luc Egger
Nell’ambito degli intenti miranti a conferire un new look alla corporate governance delle diverse unità amministrative, è stato creato un think tank interdipartimentale destinato al monitoring, possibilmente in real time, dei trend linguistici più diffusi tra i communication officer e i responsabili del desktop publishing degli enti statali. Concepito come advisory group con funzione consultiva piuttosto che come competence center incaricato del political correct language enforcement, il gruppo di lavoro rientra nel progetto globale denominato «Be Swiss, choose your language!».
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Max Baumann
Was ein Gesetzestext als Text wirklich taugt, zeigt sich in der Situation des Streits. Dann verhalten sich seine Leser und Leserinnen nämlich nicht nach dem Prinzip der Kooperation (Grice), sondern nach den Kunstgriffen des Streitens (Schopenhauer). Ausserhalb der Streitsituation gibt es eine ganze Reihe anderer Verhältnisse zum Gesetzestext: vom interessierten zur-Kenntnis- Nehmen und Befolgen bis zur völligen Ignoranz.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Ruth Beutler
Das Bundesamt für Justiz (BJ) bietet interessierten Juristen und Juristinnen aus anderen Bundesämtern die Möglichkeit, während rund sechs Monaten ihre Stelle mit Juristen und Juristinnen des BJ zu tauschen. Lohnt sich diese Jobrotation aus der Sicht der Tauschenden?
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Andreas Lötscher
Stellungnahmen zum Beitrag von Max Baumann «Nur “nur“ — über abschliessende und nicht abschliessende Aufzählungen im Gesetz und in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung» (LeGes 2001/2, 5.85 — 96).
Die Hinzufügung des Wörtchens „nur“ vor Aufzählungen behebt wohl nicht die von Max Baumann zusammengestellten Auslegungsprobleme. Im Gegenteil, eine pauschale Verwendung von „nur“ in solchen Fällen dürfte oft mehr verwirren als Klarheit stiften.
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Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
ARES — Arbeitskreis Recht und Sprache
Wann ist, linguistisch gesehen, ein Wortlaut «klar», und wann ist er juristisch so klar, dass Gerichte das Interpretieren sein lassen? — Gesetzestexte sind, pragmatisch-linguistisch gesehen, auch ohne «nur» oftmals «klar», und mit dem «nur» ändern sie gerne auf unliebsame Weise ihren Sinn.
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