Justice - Justiz - Giustizia

Eidgenössische Strafprozessordnung und die damit zusammenhängende Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells


Liebe Leserinnen und Leser

Die vorliegende Ausgabe von «Justice – Justiz – Giustizia» widmet sich schwerpunktmässig der eidgenössischen Strafprozessordnung und der damit zusammenhängenden Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells.

Am 5. Oktober 2007 hat die vereinigte Bundesversammlung die neue Strafprozessordnung verabschiedet. Mit dem Ziel der Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung unter Berücksichtigung der Rechtsschutzinteressen der Betroffenen hat sich der Gesetzgeber für das «Staatsanwaltschaftsmodell II» entschieden, welches die Institution des Untersuchungsrichters definitiv abschafft.

Da verschiedene Autoren bereits die Gründe für diesen Entscheid erläutert haben, widmet sich diese Ausgabe vorab den praktischen Fragen.

Das Parlament hat mit der StPO ein Rahmengesetz erlassen und es Bund und Kantonen überlassen, die Strafbehörden sowie deren Aufgabenbereiche und Organisation im Detail zu regeln. Die betroffenen Instanzen sind gegenwärtig mit der Umsetzung dieser Arbeiten beschäftigt.

Ziel dieser Ausgabe soll sein, diese aktuell in der Umsetzung begriffenen Behörden von den bereits gesammelten, z.T. mehrjährigen Erfahrungen anderer profitieren zu lassen. Andreas Keller, Richter am Bundesstrafgericht, berichtet vom bereits acht Jahre zurückliegenden Wechsel zum Staatsanwaltschaftsmodell II im Kanton St. Gallen und Edy Meli, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, über jenen im Kanton Tessin. Oberstaatsanwalt Matthias Welter und RA Daniel Kettiger präsentieren die kürzlich gemachten Erfahrungen bei der Errichtung der neuen Strafbehördenorganisation aus den Kantonen Solothurn und Zug. Die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten sollen es anderen erlauben, gewisse Klippen zu umschiffen.

Felix Bänziger, stv. Generalprokurator des Kantons Bern, und Yves Maître, Generalprokurator des Kantons Jura, zeigen die Möglichkeit auf, im Rahmen der Anfang 2010 in Kraft tretenden eidgenössischen Strafprozessordnung, die Staatsanwaltschaft mit einer auf die Bedürfnisse jedes Kantons zugeschnittenen Organisation auszugestalten. Daniel Zappelli, Generalstaatsanwalt in Genf, erklärt die Besonderheiten in seinem Kanton.

Anlässlich der legislatorischen Umsetzungsarbeiten wurden die kantonalen Behörden mit verschiedenen praktischen Fragen konfrontiert: Was geschieht mit dem Ordnungsbussen- und Schlichtungsverfahren? Welches sind die Komptenezen des Einzelrichters? Welche Anforderungen sind zur Ausübung der Funktion des Staatsanwaltes vorauszusetzen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im Beitrag von Peter Goldschmid, Leiter Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht im Bundesamt für Justiz.

Auch das Jugendstrafprozessrecht wird von dieser Welle von Neuerungen erfasst. Ausgewählte Aspekte aus dieser Thematik werden durch Peter Goldschmid besprochen.

Die Reorganisation der Rechtspflege bringt zwangsläufig auch die Frage nach den Auswirkungen für das betroffene Staatspersonal, vorab die Untersuchungsrichter, deren Position abgeschafft wird, auf den Tisch. Die Bundesanwaltschaft, welche das neue Verfahren ab dem 1. Januar 2009 anwenden wird, hat die heikle Aufgabe des Stellenabbaus bereits vollzogen. Die personalrechtliche Aspekte werden Ihnen vorgestellt von Jürg Zinglé, Leiter des eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes.

Schliesslich sei auf die Berichterstattung in Form von aktualitätsbezogenen Kurzbeiträgen aus den Kantonen und dem Ausland hingewiesen.

Anne Colliard, Stephan Gass, Regina Kiener, Hans-Jakob Mosimann, Thomas Stadelmann, Pierre Zappelli 

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