Liebe Leserinnen und Leser,
Die erste Ausgabe der Richterzeitung im Jahr 2024 enthält einen bunten Strauss von Beiträgen: Thierry Urwyler befasst sich mit der bundesgerichtlichen Praxis, gemäss welcher Privatgutachten im Massnahmenrecht nicht derselbe Stellenwert zukommt wie amtlichen Gutachten; er gibt seiner Auffassung Ausdruck, dass diese Praxis auf einer verbotenen Beweisregel beruhe und plädiert dafür, den Beweiswert von Privatgutachten − gleich wie bei amtlichen Gutachten − anhand inhaltlicher Qualitätskriterien zu bestimmen. Romain Lang befasst sich mit der Bestimmung von Art. 301 lit. b ZPO, gemäss welcher dem Kind, welches das 14. Altersjahr vollendet hat, gewisse (familienrechtliche) Entscheide zu eröffnen sind; nach einer Darstellung des Regelungsgehalts der Norm erörtert er (am Beispiel des Kantons Fribourg) deren praktische Umsetzung. Er plädiert dafür, die Eröffnung des Entscheids mit einem erläuternden Schreiben zu verbinden, damit dem Informationsbedürfnis des Kindes Rechnung getragen wird, und präsentiert ein konkretes Umsetzungsbeispiel.
Drei Beiträge befassen sich mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz: Thomas Kürsteiner erörtert auf Grundlage konkreter Anwendungsbeispiele in China, Brasilien und Estland Chancen und Risiken des Einsatzes von KI in der Schweizer Justiz; ausgehend von der Annahme, dass früher oder später kein Weg daran vorbeiführt, KI-Technologien in unsere Rechtsprechungsprozesse zu integrieren, spricht er sich dafür aus, die Diskussion über den Einsatz von KI in der schweizerischen Justiz in den geeigneten Foren zeitnah anzugehen. David Schneeberger benennt verschiedene konkrete Anwendungsfelder von KI in der Justiz (Rechtsmitteleingang, Spruchkörperbesetzung, Instruktion, Entscheidungsfindung, Fallabschluss); er sieht im Einsatz von KI − richtig dosiert − eine grosse Chance für eine effizientere, transparentere und zugänglichere Justiz, weist jedoch auch darauf hin, dass ethischen und datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen werden muss. In den «Juria»-Beiträgen findet sich eine Kurzdarstellung der EU-Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht.
Die Effizienz der Justiz, die im Beitrag von David Schneeberger kurz gestreift wird, kommt auch im Beitrag von Andrea Titz zur Sprache: Sie beleuchtet die Spannungsfelder, die zwischen richterlicher Unabhängigkeit und der (in Deutschland) stetig steigenden Falllast bestehen. Dabei erörtert sie nicht zuletzt auch den Einsatz technischer Hilfsmittel; in diesem sieht sie eine gewisse Gefahr für die eigenständige richterliche Entscheidungsfindung. Der Vorgang der richterlichen Entscheidungsfindung ist Gegenstand eines Buchs Hans-Joachim Strauchs mit dem Titel «Richterliche Urteilsfindung»; Matthias Kradolfer rezensiert das Buch für uns.
Lorenz Langer knüpft an die auf Bundesebene geführten Diskussionen an, wie das (Aus-)Wahlverfahren von Richterinnen und Richtern verbessert werden könnte; den aktuell im Raume stehenden Vorschlag, der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung einen Fachbeirat zur Seite zu stellen (vgl. p.Iv. Arslan, Auswahlverfahren der Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte optimieren, Curia Vista 23.485, 22. Dezember 2023), beurteilt er mit Blick auf die primär republikanische und demokratische Legitimationsgrundlage des Bundesrichteramtes in der Schweiz kritisch; als denkbar erachtet er den Einsatz eines Fachbeirates hingegen im Zusammenhang mit der Erstwahl von Richterinnen und Richtern an die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes.
Verschiedene Beiträge bewegen sich an der Schnittstelle von Richterethik und disziplinarrechtlicher Verantwortlichkeit. Anknüpfend an ihren Beitrag «Disziplinarrecht für Richterinnen und Richter: Quo vadis?» (Justice - Justiz - Giustizia 2023/4) weist Catherine Reiter auf die Empfehlungen zur Ausgestaltung von Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter hin, die in die Warschauer Empfehlungen 2023 betreffend die richterliche Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit Eingang gefunden haben (vgl. zu den Warschauer Empfehlungen auch den Juria Beitrag «Recommendations on Judicial Independence and Accountability» in dieser Ausgabe). Jean-François Meylan erörtert die Frage, was vorzukehren ist, damit richterethische und richterdeontologische Prinzipien in der Berufspraxis von Richterinnen und Richtern effektiv zum Tragen kommen. Auch Marcel Ogg beschäftigt sich mit Richterethik; ausgehend von der Grundannahme, dass das Vertrauen in die Justiz entscheidend von einem ethisch korrekten Verhalten jeder einzelnen Richterperson abhängt, stellt er fest, dass Ethikcodices zwar wichtige Orientierungshilfen bilden können, ethisches Verhalten letztlich jedoch massgeblich davon abhängt, dass jeder einzelne Richter und jede einzelne Richterin ihrer ethischen Verantwortung durch Selbstreflexion und wirksame Selbstkontrolle im Richteralltag nachkommen. Er ermuntert dazu, vom Angebot der Schweizerischen Richtervereinigung (SVR-ASM) Gebrauch zu machen, der Ethikkommission der SVR-ASM Anfragen zu unterbreiten, wenn sich in einem konkreten Fall die Frage stellt, ob ein bestimmtes Verhalten richterethisch geboten, verboten oder erlaubt sei.
Ausgehend von der Feststellung, dass die heutige Regelung des Strafvollzugs durch (interkantonales) Konkordatsrecht an gewisse funktionale Grenzen stösst, plädiert Bundesstrafrichter Maurizio Albisetti Bernasconi in der Kolumne der SVR-ASM dafür, die − bisher rudimentären − bundesrechtlichen Vorgaben auszubauen und insbesondere die Rechte und Pflichten von Personen mit Freiheitsentzug sowie die Haftbedingungen zu harmonisieren. Ferner betont er die Bedeutung eines adäquaten und zugänglichen gerichtlichen Rechtsschutzes in diesem Bereich.
Zwei Beiträge greifen justizrelevante Entwicklungen auf Gesetzgebungsebene auf: Karl-Marc Wyss, Christoph Jenni und Stephan Jau geben eine Übersicht über die parlamentarischen Geschäfte und Gesetzgebungsprojekte betreffend das eidgenössische Gerichtswesen in den Jahren 2022 und 2023 (siehe betreffend die Jahre 2020/2021 Karl-Marc Wyss/Lukas Schaub, Justizia im Bundeshaus 2020/21, Justice - Justiz - Giustizia 2021/4). Giannina Spescha und Karl-Marc Wyss berichten über neu in Kraft getretene, beschlossene und angedachte Änderungen des Bundesgerichtsgesetzes sowie Inhalt und Folgen des bundesrätlichen Postulatsberichts «Revisionsbedarf Bundesgerichtsgesetz» vom 24. Januar 2024. Als Mitarbeitende des Bundesamts für Justiz verfolgen die Autoren die entsprechenden Entwicklungen in Bern aus nächster Nähe.
Abgerundet wird die Ausgabe wie gewohnt durch die Updates zur «Bibliographie zum Richterrecht» sowie zu den Geschäften aus dem Parlament. Besonders hinweisen möchten wir Sie schliesslich auf die Tagung «Transparente Justiz? − Gerichtsurteile im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Schutz der Privatsphäre», welche am 21. Juni 2024 in Bern stattfindet.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Arthur Brunner, Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann