Sportkommentar

Foto Anne Schneuwly

Die Online-Plattform für Sportrechtskommentare fasst mehrere Kommentarprojekte zu verschiedenen Aspekten des Sportrechts zusammen. 2021 wurden mit der Online-Plattform «Wassersportkommentar» die Grundpfeiler dieses umfassenden Kommentarwerks errichtet. Anfang 2022 wurde dann das Projekt «Bergsportkommentar» gestartet und es sollen noch weitere Kommentare hinzukommen: 

  • der Luftfahrtskommentar (mit Themen zur zivilen Luftfahrt wie Flugzeuge, Gleitschirm; Base Jump; Drohnen usw.); 
  • ein allgemeiner Sportklubkommentar (zur Behandlung von Rechtsfragen rund um Fussball-, Basketball-, Eishockey-Verbände usw.); sowie 
  • der Sportschiedsgerichtsbarkeitskommentar (sports arbitration commentary).

— Dr. Anne Mirjam Schneuwly, Herausgeberin

Für ein breites Publikum

Die Online-Plattform «Sportrechtskommentare» richtet sich an Sportler*innen und Sportverbände, Rechtsvertreter*innen sowie Gerichte und kantonale Verkehrs- oder Umweltämter.

Ziel der Sportrechtskommentare ist es, juristisches Fachwissen über Sportrecht frei verfügbar zu machen. Open access fördert den Wissensaustausch und bietet den Autor*innen eine höhere Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Resultate. 

Zur Open-Science-Debatte siehe das Interview mit Anne Schneuwly im UZH Journal.

Ein dynamisches Kommentarwerk

Mit Editions Weblaw soll ein «dynamisches» Online-Kommentarwerk entstehen, welches einer Publikationsplattform gleichkommt: Einerseits sollen jederzeit neue Autor*innen mit Beiträgen zu Sportrechtsfragen, die noch nicht behandelt wurden, hinzustossen können. Andererseits sollen bei Gesetzes- oder Praxisänderung die Autor*innen gleich reagieren und die Neufassung ihres Beitrages publizieren können, ohne auf die Herausgabe einer konsolidierten 2. Auflage warten zu müssen. Es wird nicht beabsichtigt, eine Druckfassung herauszugeben; das Projekt will sich ausschliesslich im digitalen Raum bewegen.

Die Beiträge können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache verfasst werden. Durch die integrierte, automatische Übersetzungssoftware wird der Sprachendiversität der Schweizer Autorenschaft und Leserschaft Rechnung getragen.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung melden Sie sich gerne per E-Mail bei anne.schneuwly@rwi.uzh.ch.
 

Eine umfassende Plattform zum Wassersportrecht

Im Sinne einer multimedialen Plattform kann das Kommentarwerk durch weitere digitale Inhalte angereichert werden, etwa Podcasts, Live-Webinare, Urteilsbesprechungen und Rechtsprechungsübersichten, Monitoring von Gesetzgebungsprozessen, etc.

Die Struktur

Der Kommentar wird in zwei Teile unterteilt:

Der allgemeine Teil (1) dient als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Hierunter werden öffentlich-rechtliche Fragen zu Wasserregalien und grundsätzlich zu den zentralen Regulierungsnormen in Zusammenhang mit den Schweizer Gewässern behandelt. Auch der Frage bezüglich Nachhaltigkeit im Wassersport» wird mit einem Aufsatz von einem Wirtschaftswissenschaftler nachgegangen.

Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Wassersportarten vorgestellt. Die Beiträge von etwa 5 bis 15 Seiten sind grundsätzlich alle gleich aufgebaut und untersuchen die Fragen rund um die Autorisation nach Binnenschifffahrtsgesetz und -verordnung; evtl. das Verhältnis zum Naturschutz; Haftpflichtrechtliches; Strafrechtliches und schliesslich spezifische Fragestellungen in Zusammenhang mit der einzelnen Wassersportart.

Die Herausgeberin

Dr.iur. Anne Mirjam Schneuwly, RAin, E.M.B.L.-HSG, studierte und promovierte an der Universität Fribourg. Sie war als Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht und später auch am Bundesgericht tätig. Seit 2017 forscht sie als Oberassistentin an der Universität Zürich an einem Habilitationsprojekt im Bereich ausländische Direktinvestitionen. Seit 2020 ist sie ausserdem Mitbegründerin der Plattform EXPADR und als gutachterliche sowie beratende Expertin für alternative Streitbeilegungsverfahren tätig. 

Sponsoren

Das Projekt wurde u.a. durch einen finanziellen Beitrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ermöglicht.