Die Übertragung kantonaler Aufgaben an den Bund am Beispiel der Polizeivereinbarungen der Grenzkantone mit dem Grenzwachtkorps
Der Bund kann Vereinbarungen mit den Kantonen nur im Rahmen paralleler Zuständigkeiten abschliessen. Im Bereich der inneren Sicherheit ist diese Kompetenz gegeben, weshalb Polizeivereinbarungen über die Erfüllung kantonaler Aufgaben zur Umsetzung von Bundesrecht durch den Bund grundsätzlich zulässig sind. Die Übertragung kantonaler Aufgaben an den Bund durch die kantonale Gesetzgebung in Form einer Berechtigung zum Handeln ist ebenfalls als zulässig anzusehen. Eigenständige kantonale Aufgaben können indessen auf keinen Fall dem Bund übertragen werden. Die Bundesbehörde muss zudem in der Lage sein, kantonale Aufgaben an die Hand zu nehmen.