L’extension des voies de recours en matière administrative
des grands principes à la pratique concrète
Der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren wurde mit dem Inkrafttreten der Justizreform, insbesondere mit Artikel 29a BV, der den Anspruch auf richterliche Beurteilung garantiert, noch einmal weiter ausgedehnt. Diese Ausdehnung der gerichtlichen Beurteilung der Verwaltungsstätigkeit ist das Resultat aus Überlegungen der Rechtswissenschaft und nicht aus empirischen Studien. Das Beispiel des Verbandsbeschwerderechts der Umwelt, Natur- und Heimatschutzverbände zeigt jedoch, dass empirische Studien über die Verwaltungsrechtspflege einen konstruktiven und wichtigen Beitrag zu politischen Debatten leisten können. Eine Evaluation der konkreten praktischen Erfahrungen mit der Ausdehnung des Rechtsschutzes, insbesondere mit Artikel 29a BV, aber auch andere empirische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Praxis der Verwaltungsrechtspflege wären deshalb sehr willkommen.