Die gesetzlich regulierte Kennzeichnungspflicht von Produktemarken in Nachschlagewerken
Artikel 16 des Markenschutzgesetzes regelt die Schutzvermerke von eingetragenen Markennamen in Wörterbüchern. Markennamen benötigen einen speziellen Schutz, weil sie im Interessenskonflikt zwischen den Markeneigentümerinnen oder -eigentümern und der Erweiterung des Sprachschatzes einer Sprache stehen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb Markennamen in Nachschlagewerken verzeichnet sind; dabei wird insbesondere auch auf die spezielle Rolle von Nachschlagewerken eingegangen.