Zwecke, Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung im Polizeibereich
Die Polizeigesetze sollen die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, gleichzeitig muss die Polizeigesetzgebung aber auch unnötige oder missbräuchliche staatliche Eingriffe in geschützte Freiheiten verhindern können. Entsprechend konfliktbeladen ist das Legalitätsprinzip im Polizeirecht. Nur mit einer ausdifferenzierten Sichtweise des Gesetzgebers kann den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten begegnet werden.