Das gesetzgeberische Konzept des Bundesrates zur Bereinigung des Polizeirechts des Bundes
In seiner Antwort auf die Interpellation Banga vom 21. Juni 2006 bekräftigte der Bundesrat am 29. September 2006 seinen Willen zur schrittweisen Erneuerung des systematisch zersplitterten Polizeirechts des Bundes. Mit der Schaffung des Zwangsanwendungsgesetzes und des Gesetzes über die polizeilichen Informationssysteme konnte die erste Phase abgeschlossen werden. In der angelaufenen zweiten Phase sollen nun die rechtssystematische Sanierung und die hinreichende Konkretisierung des Polizeirechts des Bundes sowie die Schliessung materiell-rechtlicher Lücken an die Hand genommen worden.