Féminisation de par la loi: la nouvelle «Loi sur les langues» suisse et la formulation non sexiste
Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) vom 5. Oktober 2007 sieht in Artikel 7 vor: «Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen.» Diese qualitative Bestimmung in Bezug auf die Verständlichkeit und den nichtdiskriminierenden Charakter der Amtssprache hält im Sprachengesetz fest, was für die deutsche Sektion der Sprachdienste der Bundeskanzlei schon seit einiger Zeit Usus ist. Im Französische ist die Umsetzung der «formulation non sexiste» weniger weit fortgeschritten; insbesondere auch deshalb, weil der Bundesrat im Jahre 1993 beschlossen hat, dass im Französischen (wie auch im Italienischen) die sprachliche Gleichbehandlung in Erlassen nicht verbindlich ist. Zwar existiert auch für das Französische ein Guide de formulation non sexiste, doch er weist im Vergleich zum deutschen Leitfaden beträchtliche Unterschiede auf. Das Sprachengesetz erhebt nun allgemein – ohne zwischen den Sprachen zu unterscheiden – Anspruch auf «geschlechtergerechte Formulierungen». Wie sollen diese in den romanischen Sprachen umgesetzt werden? Der vorgeschlagene Artikel macht einen historischen Überblick über die vergangenen 20 Jahre und versucht, mögliche Lösungen für die Umsetzung der im Sprachengesetz festgeschriebenen Forderung zu skizzieren.