Geringer Reformbedarf trotz Funktionswandel der Volksinitiative
Die direkte Demokratie ist in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Das Volk sei zu wirtschaftsfeindlich und verfalle populistischen Anliegen. Die Nutzung der Volksrechte ist in der Tat einem Wandel unterworfen. Es gibt immer mehr Volksinitiativen, und diese werden immer mehr ein reines Instrument des Agenda-Settings und des Wahlkampfs, der von gut organisierten Verbänden und Parteien kontrolliert wird. Es häufen sich die Fälle, in denen es Umsetzungsprobleme und Konflikte mit dem Völkerrecht gibt. Daraus lässt sich allerdings kein grundsätzlicher Reformbedarf ableiten. Eine Einschränkung der direkten Demokratie, etwa durch eine verbindliche juristische Normenkontrolle, ist weder realistisch noch wünschenswert. Vielmehr kommen politische Eliten nicht darum herum, sich zu überlegen, mit welchen politischen Argumenten die Respektierung der Grundrechte in der Demokratie garantiert werden kann.