Markus Schefer /
Alexandra Zimmermann
Demokratie folgt aus der Einsicht der grundsätzlich gleichen Massgeblichkeit aller Menschen. Politische Mehrheitsentscheide können deshalb nicht jedes Ergebnis legitimieren. Auf der Ebene der Verfassung äussert sich dies als Schranken ihrer Revision. Diese sind der Verfassung immanent und inhaltlich nur aufgrund längerfristiger, elementarer Neukonstituierung der gesellschaftlichen Wertvorstellungen Veränderungen unterworfen. Völkerrechtliches Ius cogens stellt eine analoge heteronome Schranke dar. Volksinitiativen auf Verfassungsrevision, die gegen völkerrechtliche Bestimmungen verstossen, deren Verletzung für die Schweiz äusserst schwerwiegende Folgen hätte, sind gültig. Durch besondere Ausgestaltung der Verfahren ihrer Annahme ist aber sicherzustellen, dass entsprechende Entscheide von Parlament und Volk auf einer umfassenden Willensbildung der Entscheidträger beruhen und nicht zufällige Ergebnisse populistischer Verblendung darstellen. Der vorliegende Beitrag skizziert in Anlehnung an das heute bestehende Verfahren der Totalrevision der Bundesverfassung, wie solche Verfahren ausgestaltet werden könnten.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Géraldine Savary
Die Volksinitiative wie auch das Referendum stehen für unsere Demokratie. Eine lebendige Demokratie, eine hautnahe Demokratie, die es erlaubt, die Bevölkerung zu Themen zu befragen, die sie etwas angehen. Wir sind meist stolz auf unsere Rechte, als ob wir in der Gunst irgendwelcher der Volksbeteiligung holder Götter stünden. Trifft dies aber tatsächlich zu? Oder anders gefragt: Ist die Volksinitiative das Instrument, das dazu geeignet ist, dem Volk die richtigen Fragen zu stellen, auf diese Fragen Antworten zu liefern und/oder auf eine dem Wandel abgeneigte politische Mehrheit Druck auszuüben? Ich werde zunächst versuchen, diese Fragen anhand von Beispielen von Initiativen, deren Lancierung ich miterlebt habe, zu beantworten. Dann skizziere ich die neuen Fragen und die neuen Klippen, denen wir uns heute gegenübersehen.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Georg Lutz
Die direkte Demokratie ist in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Das Volk sei zu wirtschaftsfeindlich und verfalle populistischen Anliegen. Die Nutzung der Volksrechte ist in der Tat einem Wandel unterworfen. Es gibt immer mehr Volksinitiativen, und diese werden immer mehr ein reines Instrument des Agenda-Settings und des Wahlkampfs, der von gut organisierten Verbänden und Parteien kontrolliert wird. Es häufen sich die Fälle, in denen es Umsetzungsprobleme und Konflikte mit dem Völkerrecht gibt. Daraus lässt sich allerdings kein grundsätzlicher Reformbedarf ableiten. Eine Einschränkung der direkten Demokratie, etwa durch eine verbindliche juristische Normenkontrolle, ist weder realistisch noch wünschenswert. Vielmehr kommen politische Eliten nicht darum herum, sich zu überlegen, mit welchen politischen Argumenten die Respektierung der Grundrechte in der Demokratie garantiert werden kann.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Peter Bieri
Volksinitiativen können parlamentarische Entscheide korrigieren, Basis für neue staatliche Handlungen sein oder die Politik in eine bestimmte Richtung treiben. Sie sind sehr oft auch Ausdruck der Wahrnehmung gesellschaftlicher Phänomene. Für Bundesrat und Parlament stellt es eine Herausforderung dar, die Begehren und die Hintergründe einer Volksinitiative zu orten und in der Folge auf intelligente Art und Weise darauf zu reagieren. Der Exekutive und der Legislative kommt dabei eine wichtige Führungsfunktion zu. Wichtiger und erfolgsversprechender als eine Vielzahl von Volksinitiativen sind jedoch eine geeinte und starke Regierung sowie ein konstruktiv arbeitendes und konsensfähiges Parlament.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Michael Leupold /
Michel Besson
In den letzten Jahren wurden mehrere Volksinitiativen, deren Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zumindest umstritten ist, von Volk und Ständen angenommen. Dies hat die öffentliche Diskussion über die Grenzen des Initiativrechts neu entfacht. Der Bundesrat schlägt vor, einerseits das Vorprüfungsverfahren auszubauen und andererseits die materiellen Schranken der Verfassungsrevision auf die Kerngehalte von Grundrechten der Bundesverfassung zu erweitern. Hinter diesen Vorschlägen steht keinesfalls die Vorstellung, Volksinitiativen seien eine Gefahr für die «gute Ordnung», vielmehr geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Unterschriftensammlung über die Vereinbarkeit einer Initiativen mit dem Völkerrecht zu informieren und zu verhindern, dass Volk und Stände an der Urne übereilt einen Eingriff in den Kerngehalt von Grundrechten der Bundesverfassung beschliessen
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Andreas Auer
In den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft und Genf ist die Volksinitiative ein Instrument von grosser Wirksamkeit. Sie wird häufig genutzt und beeinflusst den Inhalt der kantonalen Gesetzgebung stark. Dies wirkt sich direkt auf die gesetzgebende Tätigkeit des Parlaments aus. Auf Bundesebene werden bekanntlich die Gesetze immer von der Bundesversammlung gemacht. Allenfalls werden sie dann vom Volk abgelehnt. In den Kantonen werden die Gesetze oft vom Volk gemacht, vom Volk rasch revidiert und manchmal auch vom Volk abgelehnt. Die Parlamente sind zwar auch in den Kantonen die Hauptakteure im Gesetzgebungsprozess. Doch die Macht, die sie in diesem Prozess haben, ist mit derjenigen der Bundesversammlung nicht zu vergleichen, bei Weitem nicht.
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Categoria di articoli: Contributi scientifici
Markus Maurer
Der vorliegende Werkstattbericht stellt eine Sektorevaluation von Berufsbildungsaktivitäten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) vor, die im Juni 2011 veröffentlicht wurde. Der Text stellt den Evaluationsprozess dar, diskutiert Ausgangslage und Durchführung der Untersuchung und legt dabei einen Fokus auf zentrale Herausforderungen und Problemlagen. Er schliesst mit Empfehlungen für Evaluatorinnen und Evaluatoren und für Organisationen, die ähnliche Mandate in Auftrag geben. Herausgestrichen wird dabei die entscheidende Bedeutung insbesondere dreier Aspekte, nämlich a) einer klaren Definition des Evaluationsgegenstandes, b) einer bereits längst vor Beginn der Evaluation einsetzenden Generierung von Daten und c) einer Untersuchungsanlage, die über die im Rahmen von Evaluationen in der Entwicklungspolitik oft zitierten DAC-Evaluationskriterien hinausgeht.
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Categoria di articoli: Resoconti dell'attività
Stefan Huonder
Das Projekt VERVE hat die Totalrevision der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung zum Gegenstand. Die aktuelle Version der Signalisationsverordnung stammt aus dem Jahr 1979. Bereits damals wurde erwogen, gleichzeitig auch die Verkehrsregelnverordnung (VRV) vollständig zu überarbeiten, worauf dann aber aus Aufwandgründen verzichtet wurde. Ab den 90er-Jahren kam das Anliegen auf, das Strassenverkehrsrecht zu vereinfachen. Der Beitrag zeigt auf, wie bei der Totalrevision der Verkehrsregeln- und der Signalisationsverordnung vorgegangen wurde und was bei der Umsetzung der Projektziele im Vordergrund stand.
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Categoria di articoli: Resoconti dell'attività
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione
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