Gefährden Volksinitiativen die «gute Ordnung» der Verfassung?
In den letzten Jahren wurden mehrere Volksinitiativen, deren Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zumindest umstritten ist, von Volk und Ständen angenommen. Dies hat die öffentliche Diskussion über die Grenzen des Initiativrechts neu entfacht. Der Bundesrat schlägt vor, einerseits das Vorprüfungsverfahren auszubauen und andererseits die materiellen Schranken der Verfassungsrevision auf die Kerngehalte von Grundrechten der Bundesverfassung zu erweitern. Hinter diesen Vorschlägen steht keinesfalls die Vorstellung, Volksinitiativen seien eine Gefahr für die «gute Ordnung», vielmehr geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Unterschriftensammlung über die Vereinbarkeit einer Initiativen mit dem Völkerrecht zu informieren und zu verhindern, dass Volk und Stände an der Urne übereilt einen Eingriff in den Kerngehalt von Grundrechten der Bundesverfassung beschliessen