L’écriture constitutionnelle : dispositions juridiques et réalisation politique
Dieser Beitrag beleuchtet die Totalrevision der Bundesverfassung vom 29. März 1874, und zwar in einem ersten Teil unter dem Blickwinkel der geltenden rechtlichen Bestimmungen, die zwischen Teilrevision und Totalrevision unterscheiden. Im zweiten Teil wird der konkrete historische Prozess kurz zusammengefasst. Dabei liegt der Fokus darauf, wie der Auftrag der Totalrevision von zwei Seiten – der juristischen und der politischen – unter Druck stand, um am Ende dank eines «offenen» Prozesses eine formale Totalrevision in Form einer Nachführung der Verfassung hervorzubringen sowie gleichzeitig auch materielle Reformen, die zwar separat behandelt wurden, aber in den Prozess der Totalrevision eingebunden waren.