Zeitdruck und Zugzwang im gesetzgeberischen Alltag von Bund und Kantonen
Zeitdruck und Zugzwang in der Gesetzgebung sind keine neuen Phänomene. Insbesondere bei der Umsetzung von neuem Bundesrecht müssen die Kantone und Gemeinden allerdings immer öfter innert (zu) kurzer Frist ihre Rechtsordnungen an neue Vorgaben anpassen. Drei näher beschriebene Beispiele aus dem gesetzgeberischen Alltag von Bund und Kantonen zeigen, dass in allen Fällen von den ordentlichen Abläufen und Verfahren abgewichen werden musste, die bei der Vorbereitung eines Gesetzes zu beachten sind. Solche Auslassungen und Abkürzungen beim Gesetzgebungsverfahren sind eine Gefahr für die Qualität und Akzeptanz des neuen Rechts.