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Am 23. Januar 2018 um 11.00 Uhr fand das Webinar@Weblaw «Der Entwurf zum Urheberrechtsgesetz» statt.

Online-Veranstaltung zum Thema «Der Entwurf zum Urheberrechtsgesetz»

Nach mehr als fünf Jahren zumeist intensiver Vorarbeiten tritt die Revision des URG in die entscheidende Phase: Am 22. November 2017 hat der Bundesrat den Entwurf vorgelegt, der im nächsten Jahr ins Parlament kommen soll. Zentraler Gegenstand der Revision war stets die Regelung der Provider-Haftung im Urheberrecht. Der einst umfangreiche Vorschlag ist nun allerdings auf eine einzige Bestimmung zusammengeschmolzen. Wesentlich war und ist auch die erstmalige Einführung einer Schranke zugunsten der Wissenschaft, die vor allem das sog. Text and Data-Mining freistellen soll. Seit Jahre kontrovers diskutiert wird zudem der Schutz von Fotografien. Für diesen ist nun eine eigentliche Sonderregelung vorgesehen, die mit den Grundprinzipien des Urheberrechts bricht. Diese drei Schwerpunkte der Revisionsvorlage werden in diesem Webinar@Weblaw von namhaften Experten, wie Carmen de la Cruz, Fabian Wigger und Willi Egloff im Einzelnen dargestellt, kritisch beleuchtet und diskutiert. Diskutieren Sie mit!

 

Programm

Uhrzeit Referent & Titel
11:00 – 11:05 Uhr

Begrüssung
Simone Kaiser, Co-Leitung Weblaw Academy

11:05 – 11:15 Uhr

Begrüssung und kurze Einführung in das Thema
Florent Thouvenin

11:15 – 11:45 Uhr

Wissenschaft und Urheberrecht
Dr. iur. Willi Egloff, RA

11:45 – 12:15 Uhr

Das revidierte URG und Providerhaftung. Quo vadis?
lic. iur. Carmen de la Cruz

12:15 – 12:45 Uhr

Fotografienschutz. – Nach dem URG-Entwurf des Bundesrates vom 22. November 2017
lic. iur. Fabian Wigger

12:45 – 13:00 Uhr Diskussions- unter der Leitung von Florent Thouvenin

 

Moderation

Begrüssung

Simone Kaiser, Co-Leitung Weblaw Academy

Moderation und Einführung

Florent Thouvenin

Referierende

Willi Egloff

Dr. iur., Rechtsanwalt

Weniger Fesseln für die wissenschaftliche Forschung

Das schweizerische URG kennt bisher keine Schrankenbestimmung für die wissenschaftliche Forschung. Zwar können die Schutzausnahmen für den Eigengebrauch auch auf diesen Bereich angewandt werden, doch erlaubt dies keine Werkverwendungen, wie sie in einem heutigen Forschungsbetrieb notwendig sind. Der Revisionsentwurf für das URG sieht daher die Einführung einer neuen Urheberrechtschranke für die wissenschaftliche Forschung vor. Sie soll insbesondere Text-und-Data-Mining ermöglichen und geht deutlich über das hinaus, was zum gleichen Thema in der Europäischen Union vorgeschlagen wird.

Carmen de la Cruz

lic. iur., Rechtsanwältin

Provider-Haftung - Pflichten von Providern gemäss URG in der digitalen Welt


Das revidierte URG soll die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erleichtern: Hosting-Provider sollen verpflichtet werden, Inhalte, die das Urheberrecht verletzen, vom Netz zu nehmen. Wie wirksam sind solche Sperren und welche Voraussetzungen müssen für deren Anordnung gegeben sein? Wer kann Sperren fordern, wer muss sie ausführen? Diese und weitere Fragen rund um die Rolle von Hosting-Providern und Infrastruktur-Anbietern werden beleuchtet und diskutiert.
 

Fabian Wigger

lic. iur., Rechtsanwalt

Fotografienschutz

Fotografien seien das «Sorgenkind des Urheberrechts», heisst es. Sorgen bereitet vorab die Abgrenzung geschützter fotografischer Werke von blossen «Knipsbildern». Fotografen fordern daher, Fotografien sollen unabhängig von ihrer künstlerischen Qualität geschützt werden. Obschon sich die AGUR12 dieser Forderung nicht anschloss, schlug der Vernehmlassungsentwurf zumindest ein Leistungsschutzrecht für Pressefotografen vor – und erntete dafür heftige Kritik. Überraschend kam daher der Vorschlag der AGUR12 II, ein solches Leistungsschutzrecht für sämtliche Fotografien einzuführen. Der Bundesrat setzt nun noch einen obendrauf und schlägt Urheberrechtsschutz für alle Fotografien vor - also unabhängig davon, ob diese über individuellen Charakter verfügen.

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