Am 17. November 2017 um 11.00 Uhr fand das Webinar@Weblaw «Aktuelles aus dem Arbeitsrecht – Sharing Economy» statt.

Online-Veranstaltung zum Thema «Aktuelles aus dem Arbeitsrecht – Sharing Economy»

Airbnb, Uber etc. – Die Sharing Economy ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Hauptkritikpunkt ist häufig, dass Sharing Economy Anbieter ihre Produkte und Dienstleistungen ohne jede regulatorische Auflage und Kontrolle anbieten und so einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber klassischen, regulierten Angeboten erlangen (z.B. Hotels, Taxis, Restaurants).

Steuerschlupflöcher, Vermittlungsgebühren, die durch Plattformbetreiber erhoben werden, «Sharewashing» und Wettbewerbsverzerrung, fehlender Schutz der Daten und Privatsphäre, Kommerzialisierung privater Lebensbereiche, mangelhafte Versicherung und Haftungsregelungen sowie Arbeitnehmerschutz sind Gründe, die von verschiedenen Interessengruppen genannt werden, um die Regulierung oder gar ein Verbot solcher Angebote durchzusetzen.

Braucht es Regelungen, um den Schweizer Arbeitnehmer stärker zu schützen oder ist dies der Startschuss für einen Arbeitsmarkt, der sich selbst reguliert?

Diskutieren Sie mit unseren Experten, Emanuel Tschannen (Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte), Henrique Schneider (Stv. Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv) und Luca Cirigliano (Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB).

Programm

Uhrzeit Referent & Titel
11:00 – 11:10 Uhr

Begrüssung und Moderation

Simone Kaiser

11:10 – 11:40 Uhr

Sozialschutz im Arbeitsrecht: Quo vadis?

Dr. iur. Emanuel Tschannen

11:40 – 12:10 Uhr

Plattformökonomie und Arbeitsmarkt
Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

12:10 – 12:40 Uhr

Sharing Economy aus Arbeitnehmerperspektive: Alter Wein in neuen juristischen Schläuchen?
Dr. iur. Luca Cirigliano

ab 12:40 Uhr Diskussions- und Fragerunde

 

Moderation

Begrüssung und Moderation

Simone Kaiser

Referierende

Emanuel Tschannen

Dr. iur., Executive MBA, Rechtsanwalt

Sozialschutz im Arbeitsrecht: quo vadis?

Anhand zweier Praxisbeispiele wird hinterfragt, ob die aktuelle Entwicklung des Arbeitsrechts einer dogmatischen Linie folgt:

  1. Vor wenigen Monaten rückte das SECO offiziell von seiner bisher pragmatischen Handhabung des konzerninternen Personalverleihs ab: Soll ein in einer Konzerngesellschaft angestellter Mitarbeitender in einer anderen Konzerngesellschaft eingesetzt werden, ist dazu neu eine Bewilligung erforderlich.
  2. Unlängst entschied das Bundesgericht, dass einer Teilklage im vereinfachten Verfahren eine negative Feststellungswiderklage entgegengesetzt werden kann, die wegen ihres Streitwerts unter das ordentliche Verfahren fällt. Haupt- und Widerklage seien diesfalls im ordentlichen Verfahren zu beurteilen.

Zur Person Emanuel Tschannen.

Henrique Schneider

Stv. Direktor sgv

Plattformökonomie und Arbeitsmarkt.

Das Angebot von Nutzungsrechten an Überkapazitäten ist Teil jeglichen Marktprozesses. Als Intermediäre ermöglichen Plattformen, dass gerade kleine Anbieter kleiner Überkapazitäten Zugang zum Allokationsmechanismus der Marktprozesse erhalten. Ihnen gelingt dies, durch die Umsetzung von Netzwerkeffekten. Gerade für Personen, die bereit wären, Arbeitskapazitäten anzubieten sind Plattformen eine Chancen. Eine Flexibilisierung des Arbeits- und Arbeitsvertragsrechts würde es erleichtern, diese Chance umzusetzen.

Zur Person Henrique Schneider.

Luca Cirigliano

Dr. iur., Zentralsekretär SGB

Sharing Economy aus Arbeitnehmerperspektive: Alter Wein in neuen juristischen Schläuchen?

Eine kurze ökonomische und faktische Analyse der Betriebsorganisation und der Abläufe an ausgewählten Beispielen der Sharing Economy aus Arbeitnehmer-Perspektive wird eine rechtliche Würdigung folgen, insbesondere aus Einzelarbeitvertrags-, sozialversicherungsrechtlicher und ArG-Perspektive.

Es soll die Frage beantwortet werden, inwiefern es sich bei den (juristischen) Konstrukten, die man rund um die Sharing (Plattform) Economy findet um neue oder alte Formen der Beschäftigung handelt und welche rechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind. Es wird auch ein Exkurs zu möglichen Gedanken de lege ferenda gemacht werden.

Zur Person Luca Cirigliano.

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