Sozialschutz im Arbeitsrecht: quo vadis?
Anhand zweier Praxisbeispiele wird hinterfragt, ob die aktuelle Entwicklung des Arbeitsrechts einer dogmatischen Linie folgt:
- Vor wenigen Monaten rückte das SECO offiziell von seiner bisher pragmatischen Handhabung des konzerninternen Personalverleihs ab: Soll ein in einer Konzerngesellschaft angestellter Mitarbeitender in einer anderen Konzerngesellschaft eingesetzt werden, ist dazu neu eine Bewilligung erforderlich.
- Unlängst entschied das Bundesgericht, dass einer Teilklage im vereinfachten Verfahren eine negative Feststellungswiderklage entgegengesetzt werden kann, die wegen ihres Streitwerts unter das ordentliche Verfahren fällt. Haupt- und Widerklage seien diesfalls im ordentlichen Verfahren zu beurteilen.