Am 23. November 2016 um 11.00 Uhr fand das Webinar@Weblaw «Erbrecht im Wandel der Zeit und Technik» statt.

Online-Veranstaltung zum Thema «Erbrecht im Wandel der Zeit und Technik»

Das Schweizer Erbrecht befindet sich im Wandel. Die seit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzesbuches (ZGB) im Jahr 1912 weitgehend unveränderte Rechtsmaterie steht vor ihrer ersten umfassenden Gesetzesrevision, welche vor allem das Pflichtteilsrecht flexibilisieren will. Zudem stellen sich aufgrund der Digitalisierung neue erbrechtliche Probleme, an welche der Gesetzgeber vor 100 Jahren noch gar nicht denken konnte, die jedoch zunehmend relevant werden. Grund genug für drei Zivilrechtler der jüngeren Generation, den aktuellen Entwicklungen und Veränderungen des Erbrechts im Rahmen eines Webinars auf den Grund zu gehen: Prof. Dr. Tarkan Gösku gibt einen Überblick über die aktuelle Erbrechtsrevision mit Fokus auf Pflichtteile und Unterhaltsvermächtnis, Dr. Stephan Birrer befasst sich mit den erbrechtlichen Aspekten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und Dr. Gian Sandro Genna nimmt sich dem noch wenig bekannten «digitalen Erbrecht» an. 

Programm

Uhrzeit Referent & Titel
11:00 - 11:10 Uhr

Begrüssung und Moderation

Simone Kaiser

11:10 - 11:40 Uhr

Überblick über die Erbrechtsrevision, insbesondere Pflichtteile und Unterhaltsvermächtnis
Prof. Dr. Tarkan Göksu, Rechtsanwalt

11:40 - 12:10 Uhr

Erbrecht im Kindes- und Erwachsenenschutz
Dr. Stephan Birrer, Rechtsanwalt

12:10 - 12:40 Uhr Digitales Erbrecht
Dr. Gian Sandro Genna, Rechtsanwalt
ab 12:40 Uhr Diskussion und Fragen

 

Begrüssung und Moderation

Begrüssung und Moderation

Simone Kaiser

Referenten

Tarkan Göksu
Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt

Überblick über die Erbrechtsrevision, insbesondere Pflichtteile und Unterhaltsvermächtnis

Die sozialpolitische Relevanz des Erbrechts ist marginal, weshalb sich das schweizerische Erbrecht seit nun mehr als 100 Jahren stramm gegen alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stemmen konnte. Entsprechende Beachtung findet nun die erste (grössere) angekündigte Revision. Auch wenn zahlreiche erbrechtliche Einzelthemen einer Generalkorrektur unterzogen werden, stechen zwei Aspekte des Revisionsvorhabens heraus: Die neue Regelung des Pflichtteilsrechts sowie das Unterhaltsvermächtnis. Während bei ersterem das bekannte Pflichtteilsrecht rechtstechnisch nicht revolutionär neugestaltet wird, sollen mit dem Unterhaltsvermächtnis neue Wege beschritten werden. Ob und gegebenenfalls wie der bundesrätliche Entwurf die demokratische Prüfung überstehen wird, ist nicht vorauszusagen; ein Blick übers Ganze zeigt aber, dass unserem Erbrecht der neue Anstrich grösstenteils gut steht.

Stefan Birrer 
Dr. iur., Rechtsanwalt

Erbrecht im Kindes- und Erwachsenenschutz

Bei der Nachlassplanung wird oft ausser Acht gelassen, dass Erben im Zeitpunkt des Antritts der Erbschaft handlungsunfähig sein können. In solchen Fällen kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ins Spiel, da eine Vertretung durch nahe Verwandte zufolge Interessenkollision ausser Betracht fällt. Die von der KESB eingesetzten Beistände haben so zu handeln, wie ein vernünftiger Erbe objektiv seine Interessen wahren würde. Für diverse Geschäfte ist die Zustimmung der KESB erforderlich. Der Refernt befasst sich mit Fragen des Erbrechts rund um den Erwachsenen- und Kindesschutz und geht darauf ein, was bei der Nachlassplanung zu bedenken ist.

Gian Sandro Genna
Dr. iur., Rechtsanwalt

Digitales Erbrecht

Digitalisierung ist der Megatrend unserer Zeit. Auch das eher behäbige Erbrecht kann sich den Entwicklungen der virtuellen Welt nicht verschliessen. Wem gehören etwa die zahllosen digitalen Datenspuren, die jede Person hinterlässt? Gibt es digitale Vermögenswerte und können diese vererbt werden? Wer erhält nach dem Tod einer Person Zugang zu dessen Accounts für E-Mail, SocialMedia, Webshops etc.? Wie verhält es sich mit der Zulässigkeit von digitalen Formen für Testament und Erbvertrag? Mit diesen und weiteren Fragen zum «digitalen Erbrecht» befasst sich das Referat von Rechtsanwalt Dr. Gian Sandro Genna.

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