Am 16. August 2021 hat von 14.30-16.30 Uhr das Webinar@Weblaw: «Podiumsdiskussion zum Thema Justizinitiative, insbesondere zum Aspekt Losverfahren» stattgefunden.

Online-Diskussion zur Justizinitiative

Am 28. November 2021 werden die Stimmbürger über eine staats- und justizpolitisch sehr wichtige Initiative abstimmen können: die Justizinitiative. Die Initiative schlägt grundlegende Änderungen bei der Bestellung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter vor. Das Wiederwahlverfahren soll abgeschafft und ersetzt werden durch ein Wahl bis zum Pensionsalter, ergänzt durch ein neues Amtsenthebungsverfahren für den Fall der Verhinderung in der korrekten Amtsausübung. Die sog. Mandatssteuer, die jährliche Abgabe, welche die Richterinnen und Richter «ihren» Parteien als Gegenleistung für die Wahl entrichten müssen, soll verboten werden. Und das Auswahlverfahren soll von den Parteien entkoppelt werden, Parteizugehörigkeit soll kein Wahlkriterium mehr sein, sondern ausschliesslich die Befähigung für das Amt; die Auswahl der für das Amt qualifizierten Personen soll durch eine parteipolitisch unabhängige, durch den Bundesrat eingesetzte Kommission von Experten aus verschiedenen Fachgebieten vorgenommen werden; aus den – für das Amt qualifiziert – bestimmten Personen soll die Auswahl für die zu besetzenden Stellen mittels Losziehung erfolgen.

Viele dieser Änderungen werden von der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter seit vielen Jahren gefordert: Aufhebung des Wiederwahlverfahrens und Schaffung einer Amtsenthebungsmöglichkeit; Abschaffung der Mandatssteuer; Öffnung des Amtes auch für Parteilose und Geeignetheit für das Amt als entscheidendes Auswahlkriterium. In den letzten Jahren wurden Anpassungen in diesen Bereichen auch von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates, GRECO, verlangt. Von vielen Personen werden daher diese vorgeschlagenen Änderungen begrüsst. Vielfach auf Skepsis stösst dagegen das vorgeschlagene – fokussierte (d.h. mit vorgeschaltete Auswahl durch eine Expertenkommission) – Losverfahren.

Weblaw ist davon überzeugt, dass es wichtig ist, den Entscheid zur Gutheissung oder Ablehnung der mit der Justizinitiative vorgeschlagenen Änderungen möglichst informiert und faktenbasiert treffen zu können.

Moderation

Stephan Klapproth

Diskussionsteilnehmende

Andrea Caroni

Dr. iur., MPA, Rechtsanwalt, Ständerat AR

Andreas Glaser

Prof. Dr.

Mark Livschitz

RA Dr.

Margit Osterloh

Prof. Dr. Dr. h.c.

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