Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2001 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
E-Commerce – Die Richtlinie und das E-Commerce-Gesetz
Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wurde im Juli 2000 im Amtsblatt der EG veröffentlicht; die Umsetzungsfrist beträgt 18 Monate. Mit den Verhandlungen zu dieser Richtlinie wurde im November 1998, währen der Österreichischen Präsidentschaft im Rat der EU und unter der Vorsitzführung des Autors, begonnen. Die Richtlinie enthält einen allgemeinen Teil und einen harmonisierten Regelungsbereich. Der allgemeine Teil ist ein Regelungsbereich, in dem nicht inhaltliche Regelungen harmonisiert werden, sondern das Herkunftslandprinzip verankert wird. Das Herkunftslandprinzip besagt, dass die Mitgliedstaaten gegenseitig ihre Rechtsvorschriften anerkennen müssen und daher grundsätzlich das Recht des Niederlassungsstaates des Dienstanbieters maßgeblich ist. Neben dem Herkunftslandsprinzip gibt es vier inhaltliche Regelungsbereiche, und zwar den elektronischen Vertrag, die Verantwortlichkeit der Vermittler, weiters die kommerzielle Kommunikation, also die Werbung, und schließlich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung, also Klagemöglichkeiten.