Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Rechtsinformatik als Integrationsdisziplin
Entsprechend einem neuen wissenschaftstheoretischen Konzept der «Integrationsdisziplin» (Vernetzung//Integration verwandter Disziplinen) wird versucht, Informatikdisziplinen diesem Konzept zuzuordnen. Dies scheint allgemein für «Bindestrich-Informatiken» nahe liegend. Insbesondere aber für die tragfähige Disziplinbildung einer «Rechtsinformatik» scheint eine solche Konstruktion unverzichtbar (Verschränkung von Rechtsinformatik i.S. von Informatikanwendungen im Recht mit dem Informationsrecht i.S. der Rechtsregelung von Informatikanwendungen). Die Entwicklung der Rechtsinformatik- von ihren Vorgängern bis zu ihren Zukunftsperspektiven – wird in diesem Sinne interpretiert. Hierbei kann an das Gründungsstadium von Rechtsinformatik und Informationsrecht (1970) angeknüpft werden, wie auch an die Initiative «Zweite Geburt der Rechtsinformatik» (1993), bis zu den Zukunftsvisionen («Der Staat im Cyberspace», 2001/2002). Dies entspricht einer in vielen Jahrzehnten durchgehend vertretenen Linie.