Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2003 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Nach 9/11 – Die Zukunft des Datenschutzes
Datenschutz ist ein gewichtiger Teil der Informationsgesellschaft: (Personenbezogene) Daten sind allgegenwärtig. Die Pflichten treffen den Staat gleichermaßen wie den nichtstaatlichen Datenverarbeiter. Zielt die e-CommunicationRL verstärkt auf den privaten Bereich ab, zeigen die Entwicklungen nach 9/11th, wie wichtig es ist, den Staat als Datenverarbeiter nicht aus den Augen zu verlieren (vgl. i.d.Z. die mögl. RL-widrigkeit des österr Datenbegriffs): Staatlicher Datenhandel, Videoüberwachung udgl. Die e-CommunicationRL scheint eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Datenschutzrechts hin zum Recht auf Privatheil einzuläuten.