Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2004 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
e-Stimmabgabe für Staatsbürgerinnen im Ausland: Theorie und Praxis
Die Stimmabgabe im Ausland zählt in einer zunehmenden Zahl von Ländern zu den Bürgerrechten. Auslands-e-Voting wird von Staaten, die e-Voting einführen, angedacht bzw bereits getestet. Es wird von Auslandsbürgerinnen nachdrücklich gefordert und könnte die Stimmabgabe von Auslandsbürgerinnen sowie von am Wahltag in Ausland befindlichen Inlandsbürgerinnen erleichtern, verbilligen bzw. überhaupt erst ermöglichen. – Kein Staat sieht e-Voting als Priorität an. Die Gründe dafür mögen vielfältig und unterschiedlich sein. Dem Distanz-e-Voting wird dabei besondere Vorsicht entgegengebracht. – e-Voting aus dem Ausland erscheint nur in der Form des I[nternet]-Voting sinnvoll und möglich. Notwendige Testläufe - zunächst als unverbindlicher Wahltest und später als rechtsgültige Testwahl – sollten schrittweise durchgeführt werden.