Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2004 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Alternative Streitbeilegung beim e-Commerce
Vertragsabschlüsse auf Basis moderner Informations- und Kommunikationsmedien zählen mittlerweile rechtlich zum Standardbereich des allgemeinen Vertrags- und Schuldrechts. Eine zentrale Fragestellung des Abschlusses von Verträgen im Internet oder per Mai! ist jedoch die nach der Rechtsanwendung sowie der Durchsetzung allfälliger Ansprüche. Hierfür kommen die gleichen Regelungssysteme zur Anwendung, die für entsprechende Rechtsstreitigkeiten vorgesehen sind, d.h. es bestehen keine Sondersysteme für elektronische Geschäfte. Allerdings ist im Rahmen der Gestaltung von elektronischen Verträgen die Frage nach einer rechtssicheren, raschen und effizienten Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung ein zentraler Regelungspunkt. Zunehmend gewinnen dabei neben den klassischen Rechtsverfolgungsmöglichkeiten außergerichtliche Streitbelegungsmodelle als Alternative zu den staatlichen Modellen an Bedeutung. In diesem Sinne versteht man unter dem Begriff der "alternativen Streitbeilegung" generell alle außergerichtlichen Verfahren, d.h. Schiedsverfahren, Mediationsverfahren oder die Streitschlichtung durch neutrale dritte Personen (=Sachverständige) oder auch durch Ombudspersonen im Zusammenhang mit Gütesiegel-Vergaben. Dabei können neben echten Schiedssprüchen auch Empfehlungen oder Vorschläge für eine gütliche Streitbeilegung abgegeben werden. Konkret erfolgt die Abwicklung meist über Schiedsgerichte oder Ombudsstellen, je nachdem welche Art der Streitschlichtung gewählt wurde.