Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2005 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente
Die mit 01.03.2004 in Kraft getretene Zustellgesetz-Novelle BGBl I 2004/10 regelte die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente grundlegend neu und schuf das Berufsbild des elektronischen Zustelldienstes, von dessen Server die Abholung behördlicher Dokumente durch den Empfänger unter Einsatz der Bürgerkarte identifiziert und authentifiziert erfolgt. Für eine elektronische Zustellung stehen der Behörde nunmehr grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung: Die Behörde kann erstens an eine ihr in einem laufenden Verfahren bekannt gegebene Adresse selbst elektronisch zustellen. Die Behörde kann zweitens als behördlicher Zustelldienst tätig werden und elektronisch zustellen. Und die Behörde kann drittens einen elektronischen Zustelldienst mit der Zustellung ihrer Dokumente beauftragen.