Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2005 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
Darstellung der verwaltungsstrafrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und vertretungsbefugten Organen im Rahmen des E-Commerce. Im Verwaltungsstrafrecht besteht die Möglichkeit der Delegation der Verantwortung von Managern gem § 9 VStG (Verantwortlicher Beauftragter). Übertretungen der relevanten Materiengesetze (ua ECG, DSG oder TKG) können für vertretungsbefugte Organe empfindliche Geldstrafen mit solidarischer Haftung des Unternehmens zur Folge haben.