Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2005 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Gedankenexperimente im Recht
Der Begriff «Gedankenexperiment» hat in der Wissenschaftstheorie bislang keine allgemein anerkannte Definition gefunden und umfasst als Phänomen viele verschiedene Formen experimentellen und hypothetischen Denkens in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. In einem engeren Sinne verstanden, dienen Gedankenexperimente dazu, in einzelner hypothetischer Abwandlung der uns bekannten Welt die möglichen Auswirkungen dieser Veränderung in Gedanken zu erforschen und zu durchdenken. Dabei verfolgen Gedankenexperimente in der Regel den Zweck, bestimmte Hypothesen oder Theorien zu bestätigen oder zu widerlegen. Im Bereich des Rechts sind echte Gedankenexperimente, wie sie hier verstanden werden sollen, selten. Allerdings lassen sich nahezu alle hypothetischen Szenarien in Gedankenexperimente im engeren Sinne umwandeln.