Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2006 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
ERsB – Ergänzungsregister für sonstige Betroffene: eine Dienstleistung des Finanzministeriums
Das «Ergänzungsregister für sonstige Betroffene» (ERsB) ermöglicht es, Entitäten, die weder im Firmenbuch noch im Vereinsregister einzutragen sind, mit digitaler Identität auszustatten. Der ERsB-Registrierungsprozess stellt eine spezifischen Art von PPP (Public Private Partnership) dar. Das System basiert auf der österr E-Government-Infrastruktur (MOA etc) und besteht aus hochautomatisierten und orchestrierten IT-Workflows. Die Herausforderung «Public Value» anstelle von Verwaltungs-Overhead zu kreieren wurde durch einen Entwicklungsprozess in Kongruenz zum «Holistic Reference Framework for E-Government» (Wimmer-Modell) bewältigt. Alle betroffenen internen und externen Stakeholder wurden in das Entwicklungsprojekt integriert, was dem System eine gute Benutzerakzeptanz beschert. Das Projekt und seine Ergebnisse können durchaus als Referenz für weitere E-Government-Projekte dienen.