Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2006 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
E-Government: Terminologie und Konzeption eines rechtlichen Modells
«E-Government» und andere E-Termini gehören zu den unbestimmten Rechtsbegriffen, die in Verwaltung, Wirtschaft und verschiedenen Wissenschaften ganz unterschiedlich verwendet werden. Entsprechend seinem US-amerikanischen Ursprung wird eGovernment hier mit «Elektronischer Staat» übersetzt. Basierend auf den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wurde ein juristisches Modell entwickelt, mit der Gewaltenteilung als Grundstruktur. Das österreichische Recht ermöglicht eine klare Zuordnung der zahlreichen E-Termini.