Dieser Beitrag aus dem Tagungsband des Internationalen Rechtsinformatik Symposiums 2007 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Neuerungen in der e-Justiz
Die Schaffung zentraler Urkundenarchive in der Justiz ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur papierlosen Abwicklung von Gerichtsverfahren und zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Ab 1. Juli 2007 werden Rechtsanwälte und Notare gesetzlich verpflichtet sein, am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen und werden vor allem Urkunden in Grundbuch- und in Firmenbuchangelegenheiten elektronisch vorzulegen haben. Diese Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs wird eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren bewirken und durch den elektronischen Zugang zu den Firmenbuch- und Grundbuchurkunden zu einer deutlich erhöhten Transparenz sowie letztlich Kostenersparnissen für alle Beteiligten fhren.